Rheinland-Pfalz: Ausnahme von der Anwendung des Vergaberechts und Erhöhung der Auftragswertgrenzen

In Rheinland-Pfalz gelten seit 01.01.2025 Ausnahmen von der Anwendung des Haushaltsvergaberechts sowie weiter erhöhte Auftragswertgrenzen. Dies geht aus einem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, des Ministeriums… Rheinland-Pfalz: Ausnahme von der Anwendung des Vergaberechts und Erhöhung der Auftragswertgrenzen weiterlesen