und aktuelles EU-Vergaberecht
Seitenübersicht
- Vergabetransformation und Reform der EU-Vergaberichtlinien
- Die aktuellen Richtlinientexte
- Nationale Vergaberechtsreform 2016
- Zitierweise / Abkürzungen
- Erläuterungen von EU-Kommission und nationalen Behörden
- Historie
- Materialien zu den Vergaberichtlinien
- EU-Marktzugangsverordnung
Die aktuell anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften finden Sie bei “Rechtsvorschriften”
Vergabetransformation und Reform der EU-Vergaberichtlinien
Wir informieren dauerhaft und frei zugänglich zum Stand der Vergaberechtstransformation und der Reform der EU-Vergaberechtlinien.
Die aktuellen Richtlinientexte
Damit Sie die Texte leichter ausdrucken und lesen können, haben wir eine für DIN A 5 optimierte Druckfassung der Vergaberichtlinie, der Sektorenvergaberichtlinie und der Konzessionsvergaberichtlinie vorbereitet.
(1) zur Neufassung der Richtlinie für öffentliche Aufträge, mit der die bisherige Richtlinie 2004/18/EG aufgehoben werden wird:
„Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtliniie 2004/18/EG“ (ohne Berichtigung aus 2022),
mit Abstimmungsergebnis im Rat und zugehörigen Erklärungen sowie der Berichtung vom 21.07.2022 und einer vom forum vergabe erstellten durchgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der Berichtigung vom 21.07.2022.
(2) zur Neufassung der Richtlinie für Sektorenauftraggeber, mit der die bisherige Richtlinie 2004/17/EG aufgehoben werden wird:
„Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufehebung der Richtlinie 2004/17/EG“ (ohne Berichtigung aus 2022),
mit Abstimmungsergebnis im Rat und zugehörigen Erklärungen sowie der Berichtigung vom 21.07.2022 und einer vom forum vergabe erstellten durchgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der Berichtigung vom21.07.2022.
(3) zur 2014 erstmals geschaffenen Konzessionsrichtlinie:
„Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe“ (ohne Berichtigung 2022)
mit Abstimmungsergebnis im Rat und zugehörigen Erklärungen sowie der Berichtigung vom 21.07.2022 und einer vom forum vergabe erstellten durchgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der Berichtigung vom 21.07.2022.2022.
Nationale Vergaberechtsreform 2016
- Hier finden Sie die beschlossenen Texte und die Vorläuferdokumente für GWB, die Vergabeverordnungen und die VOB/A.
- Hier finden Sie die Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Hier finden Sie die Erläuterungen zur UVgO des BMWi
- Die UVgO tritt weder mit der Online-Stellung auf der Homepage des BMWi noch mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie muss jeweils für den Bund und jedes Land durch einen Anwendungsbefehl in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnung/Landesvergabegesetz in Kraft gesetzt werden.
- Die Unterschwellenvergabeordnung tritt die Nachfolge der VOL/A Abschnitt 1 an, die im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 nicht fortgeschrieben wurde.
- Am 30.08.2016 hatte das BMWi den Entwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht, zu finden hier.
Reform des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG):
Am 17.12. und 18.12.2015 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts angenommen.
Das ab dem 18.04.2016 geltende GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Zu diesen Beschlüssen finden Sie hier die Dokumente. Dies sind:
- Protokoll der Beratung im Bundestag (Auszug aus dem Bericht der 146. Sitzung)
Dem sind vorhergegangen:
- Stellungnahme des Bundesrates vom 25.09.2015
- Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.07.2015 in Form der Bundestags-Drucksache 18/6281 vom 08.10.2015 mit einer Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates in Anlage 4
- Den Referentenentwurf vom 05.05.2015 finden Sie hier, eine kurze Zusammenfassung hier.
- Vom Kabinett am 07.01.2015 beschlossene Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts:
Sie wurde am 20.01.2016 von der Bundesregierung beschlossen und am gleichen Tag dem Bundestag vorgelegt. Die nach dem Parlamentsvorbehalt in § 113 Satz 3 ff. GWB einzuhaltenden drei Sitzungswochen liegen so, dass ein Beschluss des Bundesrates am 18.03.2016 möglich ist.Unterstellt man positive Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat, liegen damit alle ab dem 18.04.2016 maßgeblichen Texte in Endfassung vor.
Zur Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO vom 20.01.2016 (auch BT-Drs. 18/7318 vom 20.01.2016) bestehend u.a. aus:
- Vergabeverordnung (VgV) mit Begründung
- Sektorenverordnung (SektVO) mit Begründung
- Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) mit Begründung
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) mit Begründung
- Begründung allgemeiner Teil
Dem sind vorhergegangen:
VOB/A 2016:
Am 19.01.2016 wurden die Texte der VOB/A und Änderungen der VOB/B im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 19.01.2016 B3).
In seiner 95. Sitzung am 11.05.2016 hat der DVA-HAA weitere Änderungen im 1. Abschnitt der VOB/A beschlossen. Der Text des geänderten Abschnitt 1 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 01.07.2016 B4) und ersetzt den 1. Abschnitt der VOB/’A vom 07.01.2016.
Der DVA hatte Ende November 2015 Entwürfe für Abschnitt 1, Abschnitt 2 und Abschnitt 3 der VOB/A in die Mitgliederbefragung gegeben.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Informationen zum ersten Entwurf der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) von Ende 2014
- Informationen zum zweiten Entwurf von April 2015
Der im August 2015 veröffentlichte endgültige Vorschlag der Kommission ist mit einer kurzen inhaltlichen Beschreibung hier zu finden.
Stellungnahmen und Resolutionen zur Umsetzung sowie zu den Vorschläge für die EEE veröffentlichen wir auf unserer Seite “Diskussionsbeiträge”.
Zitierweise / Abkürzungen
Die im April 2014 im Kraft getretenen neuen Vergaberichtlinien haben jede für sich einen eher sperrigen Namen. Die Vorgänger-Vorschriften für klassische öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber hatten jeweils eine Kurzform. Da sie jeweils im Titel auch die „Koordinierung“ mit sich trugen, wurde dieses Wort auch zum Bestandteil der Kurzbezeichnung.
Die neuen Richtlinien enthalten im Titel diesen Begriff nicht mehr. Daher werden vom forum vergabe folgende Kurzbezeichnungen verwendet werden – jeweils, bis bessere Vorschläge vorliegen:
- „Vergaberichtlinie“ oder VRL für die Richtlinie 2014/24/EU „über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG“ (betrifft klassische öffentliche Auftraggeber)
- „Sektorenvergaberichtlinie“ oder SRL für die Richtlinie 2014/25/EU „über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG“
- „Konzessionsvergaberichtlinie“ oder KVR für die Richtlinie 2014/23/EU „über die Konzessionsvergabe“
Erläuterungen von EU-Kommission und nationalen Behörden
Die EU-Kommission
hat Erläuterungen zu der Vergaberichtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber und für Sektorenauftraggeber sowie für die Konzessionsvergaberichtlinie veröffentlicht. Diese umfassen
- bei der Vergaberichtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber
– Allgemeiner Überblick – Einfachere Regeln für Bieter – Einfachere Regeln für öffentliche Auftraggeber – Elektronisches Beschaffungswesen – Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit – Vereinfachte Regelung für Dienstleistungsaufträge – Umweltaspekte – Soziale Aspekte der neuen Regeln – Innovation – Transparenz und Korruptionsbekämpfung – Neue Regeln für besondere Bereiche- - und für die Konzessionsvergaberichtlinie
– Begriffsbestimmung: Was ist eine Konzession? – Zuschlagskriterien – Laufzeit – Ausnahmen – Verfahrensgarantien – Berechnung des Werts einer Konzession.
(Wir haben die insgesamt 10 bzw. 6 Einzeldokumente der Kommission für eine einfachere Handhabung zusammengefaßt, daher die teils nicht passende Seitennummerierung).
- Dokumente zu einer von der Kommission durchgeführten Konferenz zu eProcurement und eInvoicing finden Sie hier.
Das Bundeswirtschaftsministerium
hat Informationen zu Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel („e-Vergabe“) veröffentlicht:
- Die neuen EU-Vergaberichtlinien – Informationen zur e-Vergabe
- Fristen für die Umsetzung der e-Vergabe in nationales Recht
Das Umweltbundesamt
erläutert in einer Broschüre die Regelungen mit Umweltbezug.
Historie
In der Sitzung am 15.01.2014 hat das Europäische Parlament den Entwürfen für eine Vergaberichtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber, für eine Vergaberichtlinie für Sektorenauftraggeber und für eine Richtlinie für die Vergabe von Konzessionen zugestimmt. Zur Entstehung der Richtlinien finden Sie unten die verschiedenen Vorläuferfassungen.
Damit war der Weg frei für eine Beschlussfassung im Rat der Europäischen Unionam 11.02.2014. Die Richtlinien treten in Kraft 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 28.03.2014 . Dies setzt die Umsetzungsfristen in Gang, die – bis auf den Bereich der eVergabe – 24 Monate betragen.
Am 25.06.2013 hatten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament unter Begleitung der Europäischen Kommission im sog. Trilog-Verfahren auf eine Endfassung der Richtlinienvorschläge für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch klassische öffentliche Auftraggeber und durch Sektorenauftraggeber sowie für die Vergabe von Konzessionsverträgen geeinigt. Die endgültigen Kompromis-Texte sowie die Vorgänger-Dokumente finden Sie hier archiviert. Die vorhergehenden Kompromisstexte stellen in Form von Arbeitspapieren den vorläufigen Stand der Verhandlungen im Rat der europäischen Union dar. Sie sind rechtlich unverbindlich.
Materialien für die drei Vergaberichtlinien
Vergaben klassischer öffentlicher Auftraggeber
Am 20. Dezember 2011 hat die Kommission ihre Vorschläge veröffentlicht für eine neue Richtlinie für Vergaben klassischer öffentlicher Auftraggeber; (ersetzt die geltende Richtlinie 2004/18/EG – pdf-Dokument),
- hier in deutscher Sprache (die wesentlichen Änderungen in einer Zusammenfassung von Herrn Wellige, Stand 19.01.2012)
- in der Form eines Kompromisstextes Stand 24.07.2012 (12878/12)
- in der Form eines Kompromisstextes Stand 02.10.2012 (14418/12)
- in der Form eines Kompromisstextes Stand 19.10.2012 (14971/12)
- in der Form eines deutschsprachigen Kompromisstextes Stand 30.11.2012 (16725/1/12) (überarbeitete Fassung des Dokuments Stand 27.11.2012 – 16725/12), im Wettbewerbsfähigkeitsrat am 10.12.2012 unverändert geblieben;
In einem weiteren Dokument (18135/12 mit 18135/12 COR 1) werden die Weiterentwicklungen in diesen Beratungen und die Beratungen im Binnenmarktausschuss vergleichend zusammengeführt. Den am 11.01.2013 veröffentlichten Bericht des Binnenmarktausschusses finden Sie hier.
Das Ergebnis der Trilogverhandlungen von Juli 2013 liegt nur auf Englisch vor:
- Vergaberichtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Nr. 11745/13)
- mit Korrekturen in einem einseitigen Dokument (Nr. 11745/13 COR)
Vergaben von Sektorenauftraggebern
Am 20. Dezember 2011 hat die Kommission ihre Vorschläge veröffentlicht für eine neue mit Korrekturen in einem einseitigen Dokument (Nr. 11745/13 COR)
- in der Form eines Kompromisstextes Stand 24.09.2012 (14056/12)
- in der Form eines Kompromisstetxtes Stand 30.10.2012 (15638/12)
- in der Form eines Kompromisstextes Stand 30.11.2012 (166729/12)
- in der Form eines deutschsprachigen Kompromisstextes Stand 20.12.2012 (18011/12)
Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat am 18.12.2012 einen unter dem Datum 07.02.2012 veröffentlichten Bericht beschlossen.
Das Ergebnis der Trilogverhandlungen von Juli 2013 liegt nur auf Englisch vor:
Vergabe von Konzessionsverträgen
Am 20. Dezember 2011 hat die Kommission ihre Vorschläge veröffentlicht für eine neue Richtlinie über die Konzessionsvergabe; (pdf-Dokument in deutscher Sprache)
- in der Form eines Kompromisstextes Stand 16.10.2012 (14966/12)
- in der Form eines deutschsprachigen Kompromisstextes Stand 20.12.2012 (18007/12)
Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat einen unter dem Datum 01.02.2013 veröffentlichten Bericht beschlossen.
In einem weiteren Dokument (6114/13 mit 6114/13 ADD1) werden die Weiterentwicklungen in diesen Beratungen und die Beratungen im Binnenmarktausschuss vergleichend zusammengeführt.
Das Ergebnis der Trilogverhandlungen von Juli 2013 liegt nur auf Englisch vor:
- Konzessionsrichtlinie: Endgültiger Kompromis-Text (Nr. 11748/13)
- mit Korrekturen in einem weiteren Dokument (Nr. 11748/13 COR)
Der Bundesrat hat am 23.03.2012 eine umfassende Stellungnahme zu dem Entwurf beschlossen (BR-Dr. 874/11), worauf die Kommission mit Schreiben vom 19.10.2012 geantwortet hat.
Grünbuch
Dem Reformvorschlag vorangegangen war mit einer breit angelegten öffentlichen Konsultation:
- das Grünbuch der Kommission “KOM(2011) 15 vom 27.01.2011: Über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge. Die wesentlichen Ergebnisse hat die Kommission zusammengefasst und veröffentlicht.
Stellungnahmen zum Grünbuch von:
- der Bundesregierung
- des Bundesrates
- der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. (ABST SH)
- des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
- des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB)
- der Bundesingenieurkammer (BIngK)
- des Netzwerks für Unternehmensverantwortung (CorA-Netzwerk)
- des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
- der Deutschen Bahn AG
- des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V.
- des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB)
- des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK)
- der Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung (DSV)
- des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
- der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. (VITAKO)
- der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU)
- der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
- von Herrn Jörg Wiedemann, Richter am Oberlandesgericht Naumburg – Vergabesenat –
- Sozietät CMS Hasche Sigle
EU-Marktzugangsverordnung
Zugang von Drittstaaten zu EU-Beschaffungsmärkten (noch im Gesetzgebungsprozess)
Am 29.01.2016 hat die Kommission einen überarbeiteten Verordnungsvorschlag für das „Marktzugangsinstrument“ vorgelegt.
Am 21.03.2012 hat die Kommission ihren bereits seit längerem angekündigten Legislativvorschlag zum Zugang von Drittstaaten zu EU-Beschaffungsmärkten verabschiedet (COM(2012) 124 final). Der vollständige Titel lautet:
Seinen Abschluss fand das Gesetzgebungsverfahren erst 2022 mit der
Stellungnahmen zum Entwurf von 2012:
- des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
- der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
- gemeinsame Stellungnahme der deutschen gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
- Stellungnahme des BDI zu den Vorschlägen der Kommission zur Neufassung der EU-Vergaberichtlinien
- Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB) zum Vorschlag für eine Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe KOM (2011) 896/2