Reformen des Vergaberechts

und aktuelles EU-Vergaberecht

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Die aktuell anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften finden Sie bei “Rechtsvorschriften”

Die aktuellen Richtlinientexte

Im Anschluss an die Plenarabstimmungen des Europäischen Parlaments vom 15.01.2014 und der Zustimmung im Rat der Europäischen Union am 11.02.2014, bei denen die Richtlinien für öffentliche Aufträge und Konzessionen verabschiedet wurden, sind nun auch die offiziellen Fassungen der Texte verfügbar. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist am 28.03.2014 erfolgt.

Damit Sie die Texte leichter ausdrucken und lesen können, haben wir eine für DIN A 5 optimierte Druckfassung der Vergaberichtlinie, der Sektorenvergaberichtlinie und der Konzessionsvergaberichtlinie vorbereitet.

(1) zur Neufassung der Richtlinie für öffentliche Aufträge, mit der die bisherige Richtlinie 2004/18/EG aufgehoben werden wird:
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtliniie 2004/18/EG“ (ohne Berichtigung aus 2022),

mit Abstimmungsergebnis im Rat und zugehörigen Erklärungen sowie der Berichtung vom 21.07.2022 und einer vom forum vergabe erstellten durchgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der Berichtigung vom 21.07.2022.

(2) zur Neufassung der Richtlinie für Sektorenauftraggeber, mit der die bisherige Richtlinie 2004/17/EG aufgehoben werden wird:
Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufehebung der Richtlinie 2004/17/EG“ (ohne Berichtigung aus 2022),

mit Abstimmungsergebnis im Rat und zugehörigen Erklärungen sowie der Berichtigung vom 21.07.2022 und einer vom forum vergabe erstellten durchgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der Berichtigung vom21.07.2022.

(3) zur 2014 erstmals geschaffenen Konzessionsrichtlinie:
„Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe“ (ohne Berichtigung 2022)

mit Abstimmungsergebnis im Rat und zugehörigen Erklärungen sowie der Berichtigung vom 21.07.2022 und einer vom forum vergabe erstellten durchgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der Berichtigung vom 21.07.2022.2022.

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BMWK: Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket”)

Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag “Mehr Fortschritt wagen” hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte.

Das Vergaberecht ist 2016 mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umfassend geändert worden. Das neue Vergaberecht hat sich seitdem in weitem Umfang bewährt. Die Komplexität dieses Rechtsbereichs ist jedoch ungewöhnlich hoch geblieben und seit 2016 sind auch viele Herausforderungen noch deutlicher zu Tage getreten. Im Lichte der vielfältigen Herausforderungen und drängenden Zukunftsfragen soll daher auch das Vergaberecht praxisgerecht aber ambitioniert weiter modernisiert werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei Innovationen stärken und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft nutzen. Die Reform soll aber auch zum Bürokratieabbau beitragen.

Die Konsultationsphase fand im Zeitraum vom 29. Dezember 2022 bis 14. Februar 2023 statt. Alle Stellungnahmen, bei denen einer Veröffentlichung zugestimmt wurde finden Sie hier, eine vom BMWK erstellte Liste der Stellungnahmen hier.

Ausgewählte Stellungnahmen:

Nationale Vergaberechtsreform 2016

  • Hier finden Sie die beschlossenen Texte und die Vorläuferdokumente für GWB, die Vergabeverordnungen und die VOB/A.
  • Hier finden Sie die Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
  • Hier finden Sie die Erläuterungen zur UVgO des BMWi
  • Die UVgO tritt weder mit der Online-Stellung auf der Homepage des BMWi noch mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie muss jeweils für den Bund und jedes Land durch einen Anwendungsbefehl in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnung/Landesvergabegesetz in Kraft gesetzt werden.
  • Die Unterschwellenvergabeordnung tritt die Nachfolge der VOL/A Abschnitt 1 an, die im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 nicht fortgeschrieben wurde.
  • Am 30.08.2016 hatte das BMWi den Entwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht, zu finden hier.

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Reform des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG):

Am 17.12. und 18.12.2015 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts angenommen.

Das ab dem 18.04.2016 geltende GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Zu diesen Beschlüssen finden Sie hier die Dokumente. Dies sind:

Dem sind vorhergegangen:

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Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts:

Sie wurde am 20.01.2016 von der Bundesregierung beschlossen und am gleichen Tag dem Bundestag vorgelegt. Die nach dem Parlamentsvorbehalt in § 113 Satz 3 ff. GWB einzuhaltenden drei Sitzungswochen liegen so, dass ein Beschluss des Bundesrates am 18.03.2016 möglich ist.Unterstellt man positive Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat, liegen damit alle ab dem 18.04.2016 maßgeblichen Texte in Endfassung vor.

Zur Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO vom 20.01.2016 (auch BT-Drs. 18/7318 vom 20.01.2016) bestehend u.a. aus:

Dem sind vorhergegangen:

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VOB/A 2016:

Am 19.01.2016 wurden die Texte der VOB/A und Änderungen der VOB/B im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 19.01.2016 B3).

In seiner 95. Sitzung am 11.05.2016 hat der DVA-HAA weitere Änderungen im 1. Abschnitt der VOB/A beschlossen. Der Text des geänderten Abschnitt 1 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 01.07.2016 B4) und ersetzt den 1. Abschnitt der VOB/’A vom 07.01.2016.

Der DVA hatte Ende November 2015 Entwürfe für Abschnitt 1, Abschnitt 2 und Abschnitt 3 der VOB/A in die Mitgliederbefragung gegeben.

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Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Der im August 2015 veröffentlichte endgültige Vorschlag der Kommission ist mit einer kurzen inhaltlichen Beschreibung hier zu finden.

Stellungnahmen und Resolutionen zur Umsetzung sowie zu den Vorschläge für die EEE veröffentlichen wir auf unserer Seite “Diskussionsbeiträge”.

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Zitierweise / Abkürzungen


Die im April 2014 im Kraft getretenen neuen Vergaberichtlinien haben jede für sich einen eher sperrigen Namen. Die Vorgänger-Vorschriften für klassische öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber hatten jeweils eine Kurzform. Da sie jeweils im Titel auch die „Koordinierung“ mit sich trugen, wurde dieses Wort auch zum Bestandteil der Kurzbezeichnung.


Die neuen Richtlinien enthalten im Titel diesen Begriff nicht mehr. Daher werden vom forum vergabe folgende Kurzbezeichnungen verwendet werden – jeweils, bis bessere Vorschläge vorliegen:

  • Vergaberichtlinie“ oder VRL für die Richtlinie 2014/24/EU „über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG“ (betrifft klassische öffentliche Auftraggeber)
  • Sektorenvergaberichtlinie“ oder SRL für die Richtlinie 2014/25/EU „über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG“
  • Konzessionsvergaberichtlinie“ oder KVR für die Richtlinie 2014/23/EU „über die Konzessionsvergabe“

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Erläuterungen von EU-Kommission und nationalen Behörden


Die EU-Kommission


hat Erläuterungen zu der Vergaberichtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber und für Sektorenauftraggeber sowie für die Konzessionsvergaberichtlinie veröffentlicht. Diese umfassen


(Wir haben die insgesamt 10 bzw. 6 Einzeldokumente der Kommission für eine einfachere Handhabung zusammengefaßt, daher die teils nicht passende Seitennummerierung).


  • Dokumente zu einer von der Kommission durchgeführten Konferenz zu eProcurement und eInvoicing finden Sie hier.

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Das Bundeswirtschaftsministerium


hat Informationen zu Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel („e-Vergabe“) veröffentlicht:



Das Umweltbundesamt


erläutert in einer Broschüre die Regelungen mit Umweltbezug.



Historie


In der Sitzung am 15.01.2014 hat das Europäische Parlament den Entwürfen für eine Vergaberichtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber, für eine Vergaberichtlinie für Sektorenauftraggeber und für eine Richtlinie für die Vergabe von Konzessionen zugestimmt. Zur Entstehung der Richtlinien finden Sie unten die verschiedenen Vorläuferfassungen.

Damit war der Weg frei für eine Beschlussfassung im Rat der Europäischen Unionam 11.02.2014. Die Richtlinien treten in Kraft 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 28.03.2014 . Dies setzt die Umsetzungsfristen in Gang, die – bis auf den Bereich der eVergabe – 24 Monate betragen.

Am 25.06.2013 hatten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament unter Begleitung der Europäischen Kommission im sog. Trilog-Verfahren auf eine Endfassung der Richtlinienvorschläge für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch klassische öffentliche Auftraggeber und durch Sektorenauftraggeber sowie für die Vergabe von Konzessionsverträgen geeinigt. Die endgültigen Kompromis-Texte sowie die Vorgänger-Dokumente finden Sie hier archiviert. Die vorhergehenden Kompromisstexte stellen in Form von Arbeitspapieren den vorläufigen Stand der Verhandlungen im Rat der europäischen Union dar. Sie sind rechtlich unverbindlich.
Noch nicht abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren für den Legislativvorschlag zum Zugang von Drittstaaten zu EU-Beschaffungsmärkten (s.u.).



Materialien für die drei Vergaberichtlinien


Vergaben klassischer öffentlicher Auftraggeber


Am 20. Dezember 2011 hat die Kommission ihre Vorschläge veröffentlicht für eine neue Richtlinie für Vergaben klassischer öffentlicher Auftraggeber; (ersetzt die geltende Richtlinie 2004/18/EG – pdf-Dokument),



In einem weiteren Dokument (18135/12 mit 18135/12 COR 1) werden die Weiterentwicklungen in diesen Beratungen und die Beratungen im Binnenmarktausschuss vergleichend zusammengeführt. Den am 11.01.2013 veröffentlichten Bericht des Binnenmarktausschusses finden Sie hier.


Das Ergebnis der Trilogverhandlungen von Juli 2013 liegt nur auf Englisch vor:



Vergaben von Sektorenauftraggebern


Am 20. Dezember 2011 hat die Kommission ihre Vorschläge veröffentlicht für eine neue mit Korrekturen in einem einseitigen Dokument (Nr. 11745/13 COR)



Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat am 18.12.2012 einen unter dem Datum 07.02.2012 veröffentlichten Bericht beschlossen.


Das Ergebnis der Trilogverhandlungen von Juli 2013 liegt nur auf Englisch vor:



Vergabe von Konzessionsverträgen


Am 20. Dezember 2011 hat die Kommission ihre Vorschläge veröffentlicht für eine neue Richtlinie über die Konzessionsvergabe; (pdf-Dokument in deutscher Sprache)



Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat einen unter dem Datum 01.02.2013 veröffentlichten Bericht beschlossen.

In einem weiteren Dokument (6114/13 mit 6114/13 ADD1) werden die Weiterentwicklungen in diesen Beratungen und die Beratungen im Binnenmarktausschuss vergleichend zusammengeführt.


Das Ergebnis der Trilogverhandlungen von Juli 2013 liegt nur auf Englisch vor:



Der Bundesrat hat am 23.03.2012 eine umfassende Stellungnahme zu dem Entwurf beschlossen (BR-Dr. 874/11), worauf die Kommission mit Schreiben vom 19.10.2012 geantwortet hat.


Grünbuch


Dem Reformvorschlag vorangegangen war mit einer breit angelegten öffentlichen Konsultation:



Stellungnahmen zum Grünbuch von:




EU-Marktzugangsverordnung


Zugang von Drittstaaten zu EU-Beschaffungsmärkten (noch im Gesetzgebungsprozess)


Am 29.01.2016 hat die Kommission einen überarbeiteten Verordnungsvorschlag für das „Marktzugangsinstrument“ vorgelegt.

Am 21.03.2012 hat die Kommission ihren bereits seit längerem angekündigten Legislativvorschlag zum Zugang von Drittstaaten zu EU-Beschaffungsmärkten verabschiedet (COM(2012) 124 final). Der vollständige Titel lautet:


„Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern“


Dieser Vorschlag ist noch im Gesetzgebungsprozess.


Stellungnahmen zum Entwurf von 2012: