Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Vergaberecht (Webinar)
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Vergaberecht (Webinar)
Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle inländischen Unternehmen mit i.d.R. mind. 1.000 Beschäftigten. Es verpflichtet die betreffenden Unternehmen zur Beachtung diverser Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Zuständig für dessen Durchsetzung und Kontrolle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit § 22 enthält das LkSG insbesondere eine Vorschrift des Vergaberechts, die… Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Vergaberecht (Webinar) weiterlesen