Das Vergabeverfahren endet mit der Zuschlagserteilung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Anwendbarkeit des Vergaberechts mit der Auftragserteilung endet. Über die Norm des § 132 GWB wirken die vergaberechtlichen Vorschriften fort. Demnach ist der Auftraggeber verpflichtet, wesentliche Auftragsänderungen – wie z.B. die Verlängerung der Vertragslaufzeit, der Wechsel des Auftragnehmers oder die Erweiterung des Auftragsumfangs –… Nach der Vergabe ist vor der Vergabe – Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (Webinar) weiterlesen
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Vergaberecht vertieft - aktuell - praxisgerecht "VergabeFIT" findet im nächsten Jahr vom 21.-23.06.2023 in Braunschweig im Steigenberger Parkhotel Braunschweig statt. Weitere Informationen folgen. Die Digitalisierung hat auch im Vergabebereich viele Veränderungen bewirkt. Der Einsatz von E-Vergabesystemen, die Meldungen zur Vergabestatistik und die Abfragen beim Wettbewerbsregister haben viele Veränderungen im Vergabeprozess bewirkt – und manchmal neue… VergabeFIT 2022 (Lüneburg) weiterlesen |
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Beginn/Ende: Die Schulung beginnt am beiden Tagen jeweils um 09.00 Uhr und endet ebenfalls an beiden Tagen jeweils um 17.00 Uhr. Pausen: am Vor- und Nachmittag eine viertelstündige Pause sowie eine einstündige Mittagspause Wer nicht so häufig oder zum ersten Mal mit dem Vergaberecht zu tun hat, dem stellen sich viele Fragen. Speziell für wenig… Basisschulung Vergaberecht – Juli 2022 (Webinar) weiterlesen |
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