Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verbietet es grundsätzlich, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen oder Unternehmen mit… BAFA: Allgemeine Genehmigung von Ausnahmen im Zusammenhang mit den EU-Russland-Sanktionen weiterlesen