Das EU-Vergaberecht gilt nur für öffentliche Aufträge, deren Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Diese Schwellenwerte wurden jetzt […]
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Das EU-Vergaberecht gilt nur für öffentliche Aufträge, deren Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Diese Schwellenwerte wurden jetzt […]