Das BMWK hat die Statistik der Nachprüfungsverfahren für das Jahr 2022 für die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte veröffentlicht. Das forum vergabe berechnet in der redaktionellen Zusammenstellung der veröffentlich Zahlen von 1999-2022 die Werte teilweise selber. Insbesondere wird vom forum vergabe zur besseren Einordnung der aktuellen Zahlen und der langjährigen Entwicklungen das „langjährige Mittel“ errechnet, auf Grundlage aller veröffentlichten Zahlen von 1999 bis 2022.
Verfahren vor den Vergabekammern
Die Anzahl der gestellten Nachprüfungsanträge erreichte 2022 einen Allzeit-Tiefstwert, wenn man von 1999 absieht, mit 702 Eingängen.
Wie im Vorjahr wurden von den Vergabekammern mehr Anträge erledigt als eingegangen sind, nämlich insgesamt 731 (im Vorjahr 958 Erledigungen bei 865 Eingängen).
Der Ausgang der Verfahren war aus Sicht der Antragsgegner leicht überdurchschnittlich positiv, 23,9 % der Verfahren (im Vergleich zum langjährigen Mittel von 20,07 %) wurden zugunsten der Antragsgegner entschieden. Bei den zugunsten der Antragsteller entschiedenen Verfahren gab es keine große Abweichung vom langjährigen Mittel, mit 12,7 % zu 14,49 %. Es gab aber unterdurchschnittlich wenige Rücknahmen, mit 33 % deutlich unter dem langjährigen Mittel von 38,03 %. Die sonstigen Erledigungen lagen nahe am letztjährigen Rekordwert und erreichten 2022 insgesamt 29,3 %, 2021 mit 29,6 % etwas mehr und damit beide Jahre weit über dem langjährigen Mittel von 17,89 %.
Die Entscheidungen zur Verlängerung der Entscheidungsfristen haben wir ins Verhältnis zu den eingegangenen Verfahren gesetzt. Danach wurden in 63,2 % der insgesamt eingegangenen Verfahren die Entscheidungsfristen verlängert, was nur knapp unter dem Höchstwert von 2021 mit 63,7 % liegt.
Verfahren vor den Oberlandesgerichten
Auch die Anzahl der Beschwerden zu den Oberlandesgerichten war unterdurchschnittlich. Wie seit 2019 lag der relative Wert unter dem langjährigen Mittel von 20,76 % der Verfahren vor den VK, dieses Jahr wurde in 18,2 % der Verfahren Beschwerde eingelegt. Aufgrund der geringen Anzahl von Nachprüfungsanträgen wurde auch hier der niedrigste Wert überhaupt, wenn man von 1999 absieht, erreicht. Mit 133 Eingängen ist die Zahl der eingegangenen Verfahren auch weit vom langjährigen Mittel von 193,2 entfernt. Dennoch liegt die Anzahl der erledigten Verfahren mit 107 unter der Zahl der Eingänge. Dies entspricht dem langjährigen Trend mit im langjährigen Mittel 168,8 jährlich erledigten Verfahren bei durchschnittlich 193,2 jährlichen Eingängen.
Mit 16,8 % waren unterdurchschnittlich viele Beschwerden „überwiegend erfolgreich“, im langjährigen Mittel liegt dieser Wert deutlich höher mit 23,49 %. Im letzten Jahr 2021 waren immerhin 24,4 % der Beschwerden „überwiegend erfolgreich“.
Besonders auffallend ist für 2022 der geringe Prozentsatz von erfolgreichen Anträgen auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkungen nach § 173 GWB mit 29,8 %, was nur knapp über dem 2004 erreichten niedrigsten Wert von 29,6 % liegt. Im langjährigen Mittel sind immerhin 45,14 % der Anträge erfolgreich, im letzten Jahr 2021 lag mit 56,8 % ein relativ hoher Wert vor. Rücknahmen erfolgten mit 39,3 % weit über dem langjährigen Mittelwert von 33,74 % und nicht weit vom 2017 erreichten Höchstwert von 40,4 % entfernt. Die Zurückweisungen liegen praktisch im langjährigen Mittel, 2022 in 35,5 % der entschiedenen Verfahren bei im langjährigen Mittel 35,61 %. Der Anteil der verglichenen Verfahren liegt mit 4,7 % weit über dem langjährigen Mittel von 1,63 %, 2022 wurde der höchste Wert seit 1999 (6,0 %) erreicht.