Am 23.04.2026 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung BT-Drs. 21/1934 in einer durch eine Ausschussempfehlung geänderten Fassung (BT-Drs.21/5525) beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die beschlossenen Änderungen betreffen ua den Losteilungsgrundsatz in einem neuen § 97a GWB. Die Ausschussempfehlung enthält gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung Änderungen bei Infrastrukturvorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Vorgesehen ist auch eine Berichtspflicht der Bundesregierung.
Eine Darstellung des aktuellen Stands dieses und anderer Gesetzgebungsvorhaben halten wir hier für Sie bereit.
