Bundeskabinett beschließt Bundestariftreugesetz

Am 06.08.2025 hat das Kabinett den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nach der Intention der Bundesregierung nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das Tariftreuegesetz in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie führt eine Bundestariftreueregelung ein. Mit dem Bundestariftreuegesetz sollen, so die Bundesregierung, Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt werden.

Der Entwurf steht noch nicht allgemein zugänglich zur Verfügung.

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