Vergaberechtliche Reformen/Vergabebeschleunigung

2024 wurde ein umfassender Entwurf mit Neufassungen des Ober- und Unterschellenvergaberechts als “Vergabetransformationspaket” vorgelegt. Nachdem dieser Entwurf der Diskontinuität zum Opfer gefallen war, wird von der aktuellen Bundesregierung eine im Kern auf den Oberschwellenbereich abzielende “Vergaberechtsbeschleunigung” verfolgt. Wir berichten auch über weitere Entwicklungen wie zB das Bundestariftreuegesetz.

Entwicklungen in 2025

Am 06.08.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Mit dieser Reform des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wurde, werden umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt.

Am 06.08.2025 hat das Kabinett den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nach der Intention des Gesetzes nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das Tariftreuegesetz in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie führt eine Bundestariftreueregelung ein. Mit dem Bundestariftreuegesetz sollen, so die Bundesregierung, Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt werden.

Am 24.07.2025 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes und als begleitende Arbeitshilfe eine Synopse der geänderten Regelungen des GWB veröffentlicht. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wurde bis zum 28.07.2024 eröffnet. Wir haben hier die wesentlichen Änderungen redaktionell zusammengestellt.

Am 24.07.2025 wurde auch ein Referentenentwurf des Bundestariftreuegesetzes veröffentlicht.

Das Stadium eines Regierungsentwurfes hat am 23.07.2025 das “Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr” erreicht.

Bereits am 07.07.2025 wurde ein noch nicht ressortübergreifende abgestimmter Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes in die Verbände-Anhörung gegeben. In dem Entwurf sind ua in “§ 8 Beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren” vergaberechtlich relevante Regelungen vorgesehen. Der vollständige Titel lautet “Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften.”

Die Bundesregierung hat am 28.05.2025 ein Sofortprogramm „Verantwortung für Deutschland: Sofortprogramm der Bundesregierung“ vorgelegt. Als eine Maßnahme soll ein Vergabebeschleunigungsgesetz vorgelegt werden, das sich am Vergabetransformationsgesetz orientieren soll.

Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU/SPD vom 05.05.2025 finden zahlreiche Bezüge zum Vergaberecht. Die vergaberechtlichen Aussagen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Entwürfe Vergabetransformation Stand Oktober 2024

Diese im Jahr 2024 vorgelegten und diskutierten Entwürfe sind der Diskontinuität unterfallen:

Stellungnahmen zur Vergabetransformation ab Oktober 2024

Die veröffentlichten und uns zugänglichen Stellungnahmen zu den Entwürfen des Transformationspaketes haben wir hier für Sie zusammengestellt

Konsultation zur Vergabetransformation 2023

Das BMWK hat 2023 eine Konsulation zur Vergabetransformation durchgeführt. Hier finden Sie

Eine vom BMWK erstellte, verlinkte Liste der Stellungnahmen

Die vom BMWK veröffentlichten Stellungnahmen

Video des Eröffnungsplenums der Vergabetransformation beim BMWK am 01.06.2023

Weitere Informationen zur Konsultation wie u.a. die Rede des Staatssekretärs Giegold am 01.06.2023 sowie Präsentationen, die im Juni 2023 bei Stakeholder-Gesprächsrunden gezeigt und diskutiert wurden: hier