Wenn öffentliche Auftraggeber für ihren Bedarf an Lieferungen und Leistungen mehr bezahlen als vergaberechtlich erforderlich, könnte darin eine EG-beihilferechtlich relevante […]
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Wenn öffentliche Auftraggeber für ihren Bedarf an Lieferungen und Leistungen mehr bezahlen als vergaberechtlich erforderlich, könnte darin eine EG-beihilferechtlich relevante […]