Nordrhein-Westfalen erhöht seine Wertgrenzen für Direktaufträge und strafft die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW). Dies gilt […]
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Nordrhein-Westfalen erhöht seine Wertgrenzen für Direktaufträge und strafft die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW). Dies gilt […]