Nordrhein-Westfalen: Wertgrenzen für Direktaufträge erhöht

Nordrhein-Westfalen erhöht seine Wertgrenzen für Direktaufträge und strafft die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW). Dies gilt […]

Dieser Inhalt ist geschützt, bitte geben Sie das Passwort ein um zu dem Artikel Zugang zu bekommen. (Letzte Passwortänderung: 2026-02-02_0740)