Statistik der Nachprüfungsverfahren 2021

Zum inzwischen 23. Mal hat das Bundeswirtschaftsministerium die statistischen Meldungen der Vergabenachprüfungsinstanzen veröffentlicht. Wir haben die für 2021 veröffentlichten Zahlen redaktionell ausgewertet und stellen neben den vom BMWK veröffentlichten Zahlen für Vergabekammern und OLG-Vergabesenate eine zusammenfassende Darstellung zu Verfügung.

In der zusammenfassenden Darstellung werden auch die Durchschnittswerte der seit 1999 gemeldeten Daten ermittelt. Wenn nachfolgend vom „langjährigen Mittel“ gesprochen wird, so sind dies die von uns ermittelten Durchschnittswerte der Jahre 1999 bis 2021.

In der zusammenfassenden Darstellung werden auch die Durchschnittswerte der seit 1999 gemeldeten Daten ermittelt. Wenn nachfolgend vom „langjährigen Mittel“ gesprochen wird, so sind dies die von uns ermittelten Durchschnittswerte der Jahre 1999 bis 2021.

Die Vergabekammern haben für 2021 insgesamt 865 eingegangene Anträge gemeldet. Dies liegt unter der Vorjahreszahl von 988 Anträgen und auch unterhalb des langjährigen Mittels von 976,9 Anträgen. 2020 war aber im Gesamttrend eher ein Ausrutscher, seit 2012 gab es nur einmal, in 2020, mehr als 900 Anträge. Auffallend ist, dass mit 958 erledigten Verfahren deutlich mehr Anträge beendet wurden als eingegangen sind. Dies ist die höchste Zahl beendeter Verfahren seit 2010. Hierzu finden sich in den textlichen Hinweisen des BMWK einige Hinweise. Allein die VK Bund hat 9 Anträge mehr beendet als eingegangen sind.

Nur ganz knapp über dem absoluten Minimalwert von 2015 liegt der Anteil der nach § 162 Abs. 2 GWB nicht zugestellten Anträge, mit insgesamt 3,3 %, und damit weit entfernt vom jemals erreichten höchsten Wert von 9,2 % (in 2012). Den höchsten Wert hat dieses Jahr die VK Mecklenburg-Vorpommern, die von insgesamt 31 Anträge 8 (also 26 %) nicht zugestellt hat, dicht gefolgt von der VK Schleswig-Holstein mit 23 % nicht zugestellten Anträgen.

Die zugunsten des Antragsgegners ausgegangenen Verfahren lagen mit 19,8 % praktisch beim langjährigen Mittel von 19,93 %. Auch die Rücknahmen lagen mit 37,3 % ganz in der Nähe des langjährigen Mittels von 38,20 %. Einen Höchstwert erreichten hingegen die sonstigen Erledigungen mit 29,6 %, das langjährige Mittel beträgt 17,50 %. Dieser Wert liegt bereits seit 2013 konstant oberhalb von 20 %.

Die Entscheidungsfrist wurde rein rechnerisch bezogen auf die beendeten Verfahren bei 57,5 % der Verfahren verlängert. Dies liegt deutlich unterhalb des 2016 erreichten Höchstwertes von 68,1 %. Die Gründe hierfür können dabei sehr unterschiedlich sein. Die VK Berlin liegt mit 101 Verlängerungen bei 57 eingegangenen Verfahren rechnerisch an der Spitze.

Die OLG-Vergabesenate haben 171 Beschwerden gemeldet, ein höherer Wert (180) wurde zuletzt 2016 erreicht. Dies liegt vermutlich auch an der sehr hohen Zahl der von den VK erledigten Verfahren. Mit 17,8 % Beschwerden (bezogen auf die insgesamt von den VK erledigten Verfahren) wird sogar nur ein leicht unterdurchschnittlicher Wert erreicht, das langjährige Mittel liegt bei 20,77 %.

Auch dieses Jahr wurden die meisten Beschwerden von Antragstellern eingereicht, in immerhin 78,4 % der Verfahren.

Die Beschwerden waren mit 24,4 % leicht überdurchschnittlich erfolgreich, das langjährige Mittel liegt bei 23,68 %. 2013 waren mit 32 % am meisten Beschwerden erfolgreich. Bei den Rücknahmen liegt der Wert mit 29,1 % leicht unter dem langjährigen Mittel von 33,59 %.

Wie in den letzten Jahren sind die Meldungen allerdings mit Unsicherheiten belastet. So liegt seit Jahren die Zahl der erledigten Verfahren in der Summe unter der Zahl der eingegangenen Anträge.