Konsultation des BMWK zur Transformation des Vergaberechts

Das Vergaberecht soll mit einem “Vergabetransformationspaket” geändert werden, das zuständige Bundeswirtschaftsministerium kündigt eine praxisgerechte und ambitionierte Modernisierung an. Zur Vorbereitung dieses Gesetzgebungsvorhabens wendet sich das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Konsultation an alle betroffenen Kreise. Sie können sich bis zum 14.02.2023 beteiligen.

Hintergrund des Vorhabens ist zum einen der zwischen den derzeitigen Regierungsparteien abgeschlossene Koalitionsvertrag. Darin setzen sich die Regierungsparteien das Ziel, „die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen.“

Außerdem sollen die Erfahrungen mit dem 2016 reformierten in die Änderungen einfließen.

Ausdrücklich werden mögliche Zielkonflikte angesprochen, bei denen eine Abwägung der Ziele und Interessen vorzunehmen ist.

Die Konsultation enthält insgesamt 21 Fragen, zu denen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden kann. Sie ist mit weiteren Informationen auch hier zu finden. Stellungnahmen können Sie per E-Mail senden an vergabetransformation@bmwk.bund.de.

Das BMWK weist darauf hin, dass eine Veröffentlichung der Stellungnahmen beabsichtigt ist und gibt Hinweise für den Fall, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist.

Die Konsultation betrifft 5 Aktionsfelder:

Aktionsfeld 1: Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung

Hier wird unter anderem nach einer ggf. verpflichtenden Berücksichtigung von umwelt- oder klimabezogenen Aspekten gefragt und es wird um die Benennung von Beispielen gebeten.

Aktionsfeld 2: Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung

Die Konsultation zum Vorhaben der „Bundestariftreue“ ist bereits abgeschlossen, weswegen hier über die Berücksichtigung von Tarifverträgen hinausgehende Aspekte abgefragt werden.

Aktionsfeld 3: Digitalisierung des Beschaffungswesens

Es wird unter anderem gefragt, welche weiteren Schritte insbesondere praktisch und rechtlich zur Digitalisierung der Nachprüfungsverfahren als erforderlich angesehen werden.

Aktionsfeld 4: Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren

Die Konsultation fragt nach Vereinfachungs- und Beschleunigungspotentialen und benennt beispielhaft die Flexibilisierung des Grundsatzes der losweisen Vergabe.

Aktionsfeld 5: Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen

Hier wird nach rechtlichen und praktischen Stellschrauben gefragt.

Unter Sonstiges geht es vor allem um das Verhältnis der Aktionsfelder und Lösungsmöglichkeiten zueinander, die sich nach Auffassung des BMWK sich in vielen Fällen ergänzen und verstärken, teilweise aber auch Zielkonflikte erzeugen können.