Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen ist am 23. August 2023 verkündet worden und tritt entsprechend Artikel 5 am 24. August 2023 in Kraft (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/222/VO).
Zukünftig erfolgt die Erstellung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge nicht mehr in abgeschlossenen Formularen sondern aus einer Kombination verschiedener Datenfelder in elektronischen Formularen, den „eForms“. Die Einzelheiten werden nach dem Vorbild der eRechnung in einer Fachdatenstandard-Komponente „eForms-DE“ festgelegt. Die eForms-Verordnung trägt damit zu einer weiteren Digitalisierung öffentlicher Vergabeverfahren bei. Die eForms-Bekanntmachungen werden für die Unternehmen zudem die Ausschreibungssuche vereinfachen. Ungeachtet des Inkrafttretens der eForms-Verordnung am 24. August 2023 gelten für die eForms besondere Anwendungsregelungen, d.h. sie sind – wie auf EU-Ebene – erst zum 25. Oktober 2023 anzuwenden. Zum genauen Datum der Anwendbarkeit erfolgt noch eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Auch die Änderungen der VOB/A-EU und der VOB/A-VS sind bereits veröffentlicht (BAnz AT 04.07.2023, B4). Auch sie sind erst nach dem 25.10.2023 anzuwenden, in Abhängigkeit von der genannten Bekanntmachung zum einen und der Anpassung der Verweise in VgV und VSVgV zum anderen.
Mit Inkrafttreten der eForms-Verordnung erfolgt auch die Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV und der entsprechenden bisherigen Regelungen zur Auftragswertberechnung bei (gleichartigen) Planungsleistungen. Die Streichung wird unmittelbar mit Inkrafttreten am 24. August 2023 wirksam. Unter Berücksichtigung, dass das zugrundeliegende Vertragsverletzungsverfahren noch nicht beendet ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen klarstellende Erläuterungen veröffentlicht (verfügbar unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/inkrafttreten-der-eforms-verordnung-und-klarstellende-erlaeuterungen.html). Diese sollen Orientierung und Unterstützung bieten. Sie können jedoch nicht eine Prüfung durch die jeweilige Vergabestelle, die Rechtsanwendung oder Rechtsberatung im Einzelfall oder die Rechtsauslegung durch die Vergabekammern und Oberlandesgerichte vorwegnehmen oder ersetzen.
Überarbeitete Vorschriftentexte stellen wir vorläufig zuerst auf unserer App zur Verfügung – auch wenn sie noch nicht vollständig anwendbar sind. Auf unserer Homepage werden wir kurzfristig ebenfalls überarbeitete Vorschriftentexte veröffentlichen.
An dieser Stelle möchten wir auch auf unser Webinar „Die eForms kommen“, am 14. September 2023, hinweisen.