Die Fraktionen von SPD und Linken haben einen Dringlichen Entschließungsantrag „Berliner Vergaberecht am Mindestlohn und an weiteren sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten“ in das Abgeordnetenhaus eingebracht (vgl. LT-Drs. 16/2654 vom 24.09.2009, der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen wurde (vgl. Plenarprotokoll 16/52 vom 24.09.2009.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt nach dieser Entschließung, dass der Berliner Senat in seiner Sitzung am 22.09.2009 eine EU-rechtskonforme Novelle für das Berliner Vergaberecht beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sichere die gesetzliche Verankerung von sozialen und umweltbezogenen Mindeststandards, für die der Deutsche Bundestag mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 2009 die wesentlichen Weichen gestellt habe. Notwendiger Bestandteil einer sozial- und umweltbezogenen Ausrichtung des Gesetzes sei u.a., dass keine Waren Gegenstand einer Leistung sein dürften, die unter unwürdigen Arbeitsbedingungen, wie z.B. Zwangsarbeit und Kinderarbeit, hergestellt worden sind. Die Verpflichtung, die ILO-Kernarbeitsnormen zu beachten, sichere dieses Ziel.
Aus Sicht des Abgeordnetenhauses gehört zu sozialen Mindeststandards aber vor allem die Einführung eines Mindestlohns. Daher begrüßt das Abgeordnetenhaus ausdrücklich, dass der Senat eine EU-rechtskonforme Regelung hierfür in den Gesetzesentwurf aufgenommen habe und damit die Einführung eines Mindestlohns von 7,50 Euro festschreibe.
Das Abgeordnetenhaus fordert darüber hinaus den Senat auf, mit einer Bundesratsinitiative darauf hinzuwirken, dass das Berliner Vergabegesetz als Vorbild für die bundeseinheitliche Einführung des Mindestlohns und verbindlicher anderer sozialer und umweltbezogener Standards dient.
Der Änderung des Berliner Vergabegesetzes liegt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. April 2008 (sog. Rüffert-Entscheidung) zugrunde (vgl. dazu Sonderinfo 2/08), durch die sich Berlin und andere betroffene Bundesländer gezwungen sahen, die Tariftreueregelungen in ihren Gesetzen aufzuheben.
Der Gesetzentwurf konnte bislang noch nicht in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Er befindet sich noch beim Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme.