Einmal jährlich veröffentlicht das Bundeswirtschaftsministerium die auf der Grundlage von § 129a GWB erhobenen Zahlen der Nachprüfungsverfahren und deren Ausgang. […]
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Einmal jährlich veröffentlicht das Bundeswirtschaftsministerium die auf der Grundlage von § 129a GWB erhobenen Zahlen der Nachprüfungsverfahren und deren Ausgang. […]