Anpassung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2026 – leicht verringert

Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst, ab denen das EU-Vergaberecht anwendbar ist. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2026, ohne, dass es einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber bedarf.

Die alle zwei Jahre vorgenommene Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt vor dem Hintergrund, dass diesen die Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA) zugrunde liegen, die von der EU beachtet werden müssen. Im Rahmen dieses internationalen Abkommens werden die Werte nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt. Die Sonderziehungsrechte bilden eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich, wie auch der Kurs des Euro, laufend ändert.

Im Einzelnen werden die neuen, angepassten Schwellenwerte wie folgt lauten ab dem 01.01.2026:

Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025):
Bauleistungen:5.404.000 € (statt bisher 5.538.000 €)
Liefer-/Dienstleistungen:
zentrale Regierungsdienststellen:140.000 € (statt bisher 143.000 €) 
subzentrale öffentliche Auftraggeber:216.000 € (statt bisher 221.000 €)


Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 der Kommission vom 22. Oktober 2025):

Bauleistungen:5.404.000 € (statt bisher 5.538.000 €)
Liefer-/Dienstleistungen:432.000 € (statt bisher 443.000 €)

                     

Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 der Kommission vom 22. Oktober 2025):

 5.404.000 € (statt bisher 5.538.000 €)

Die EU-Kommission hat außerdem eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie die EU-Schwellenwerte für Länder, die nicht den Euro als Währung haben, zusammenfasst (Gegenwerte der Schwellenwerte der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Jahre 2026-2027 vom 23.10.2025).

Für den Bereich der Vergabe von Verteidigung und Sicherheit steht die Veröffentlichung noch aus, diese Schwellenwerte entsprechen aber den oben genannten für Sektorenauftraggeber.