Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge erhöht und für Bauaufträge verlängert. Dies ist Gegenstand der „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“.
Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Bis zu dieser Höhe müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kein Vergabeverfahren durchführen. Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet, dass sich hierdurch die Auftragsvergabe deutlich erleichtert, schneller und effizienter erfolgen kann. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit einer jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft.
Daneben werden die krisenbedingt von 3.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich (auf 5.000 bzw. 8.000 Euro) um ein Jahr verlängert. Eine allgemeine Erhöhung der Direktauftragswertgrenze – etwa ebenfalls um 15.000 Euro – auch für die Vergabe von Bauleistungen soll im DVA diskutiert werden.
Die Erleichterungen sollen auch für Zuwendungsempfänger Anwendung finden, Ziff. III der Regelungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium spricht bei seiner Information über die neuen Regelungen an, dass sich das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien auf den Wert von 15.000 Euro bereits im Rahmen der Ressortabstimmung zum Vergabetransformationsgesetz geeinigt hatten. Den Entwurf des Transformationsgesetzes hat die Bundesregierung am 27.11.2024 beschlossen und in das parlamentarische Verfahren gegeben.
Anlass für die vorgezogene Erhöhung ist nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass Ende des Jahres die krisenbedingte Anhebung der Direktauftragswertgrenze für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich, das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf 5.000 Euro ausläuft. Das Bundeskabinett schafft mit seinem Beschluss auch für diesen Bereich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit.
Die Erhöhung der Auftragswertgrenzen wird auf ein Jahr befristet. Das Bundeswirtschaftsministeriums verknüpft dies mit der Erwartung, dass bis dahin eine Neuregelung der UVgO erfolgt ist.
Mit diesen Abweichenden Verwaltungsvorschriften kommt das Bundeswirtschaftsministerium nach seiner Mitteilung auch vielfachen Forderungen der Ressorts nach einer Anhebung der Direktauftragswertgrenzen zunächst für eine Übergangszeit nach.