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Wertung von Angeboten – mehr als nur der Preis! – Wirtschaftlichkeit und Wertungsmatrix – (Webinar)

8. Juli 2020 von 09:30 17:00

Auch für diese Veranstaltung haben wir uns entschieden, das bisherige Veranstaltungsformat auf ein ganztägiges Online-Seminar umzustellen.

Dem Vergaberecht wird oft der in jeder Hinsicht ungerechtfertigte Vorwurf gemacht, es zwinge die öffentlichen Auftraggeber, billige Angebote zu bevorzugen. Ganz im Gegenteil sind öffentliche Auftraggeber von Gesetz wegen aufgefordert, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen, und das lässt sich in vielen Fällen nicht allein auf Grundlage des Preises feststellen. § 127 GWB benennt ausdrücklich die Vielfalt der zulässigen Zuschlagskriterien.

Die Entscheidung auf Grundlage mehrerer Faktoren ist jedoch anspruchsvoller als ein einfacher Preisvergleich. Welche Zuschlagskriterien sind sinnvoll und rechtlich zulässig? Wann sind Angebote wegen der Preisgestaltung nicht zuschlagsfähig und daher auszuschließen? Wie werden die Zuschlagskriterien angewandt? Wie sind mehrere Faktoren bei der Zuschlagsentscheidung zusammenzuführen?

Einleitend wird Herr Prof. Dr. Eßig, Universität der Bundeswehr, München, den Blick der Betriebswirtschaft auf die Wirtschaftlichkeit erläutern. Hierbei wird er auf Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeitsbegriff aus betriebswirtschaftlicher und juristischer Perspektive eingehen. Er wird darstellen, ob und inwieweit Vergaberecht, Haushaltsrecht und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zueinander im Widerspruch stehen. Auch auf die Entwicklung vom Preis- zum Qualitätswettbewerb und die daraus resultierende Frage, inwieweit Leistung als Pendant zu Kosten anzusehen ist, wird er eingehen.

Im Anschluss wird Herr Summa, Richter am OLG Koblenz a.D., auf „Schräge Preise: Unangemessen hohe Preise – unangemessen niedrige Preise – Spekulationspreise“ eingehen. Er wird erläutern, wie mit einem insgesamt überhöhten Ausschreibungsergebnis umgegangen werden kann, wann ein unangemessen niedriges und ggf. auszuschließendes Angebot vorliegt, ob ein versehentlich zu niedrig abgegebenes Angebot beauftragt werden kann, welche Folgen eine Mischkalkulation hat und inwieweit Bieter spekulative Angebote abgeben können und welche Risiken sie dabei eingehen.

Der Problematik, wie Lebenszykluskosten in der Praxis ermittelt werden können, stellt sich Herr Schnider, Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Bern. Er wird hierbei auf Cost of Ownership (TCO) vs. Life Cycle Cost (LCC), statische vs. dynamische Berechnungsmethode, die Möglichkeit eines Variantenvergleichs unterschiedlicher Nutzungsdauern, die anzustellende Sensitivitätsanalyse und wichtige Stellhebel der Optimierung eingehen.

An diese wirtschaftlich-technischen Vorträge schließt sich Herr Rechtsanwalt Baumann, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, mit dem Thema „Wertungsspielräume – Umgang mit nichtpreislichen Zuschlagskriterien“ an. Er wird darstellen, welche Kriterien und Bewertungsmethoden rechtlich zulässig sind und welche Anforderungen an eine Wertungsmatrix zu stellen sind. Er wird außerdem auf praxisrelevante Sonderfälle wie Konzepte und Nebenangebote eingehen.

Abschließend trägt Herr Ferber, Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K., Darmstadt, zur Wertungsmatrix vor. Sein Vortrag wird u.a. behandeln: Ausschluss- vs. Bewertungskriterien, Alibikriterien und deren Vermeidung, scheinbare vs. wahre Gewichtung, metrische und ordinale Punkteskalen, absolute, relative und Rangstufenbewertungen, typische Fehler und deren Vermeidung sowie Hinweise zum Aufstellen von optimalen Bewertungsmatrizen geben.

Für die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist.

Die Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.

Programm und Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage.

Nur für Webinare – Technische Hinweise:

Wir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.