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Veranstaltungsserie: Einzelthemen

Produktspezifische Vergaben, Materialvorgaben bis zu Direktvergaben: Was ist zu beachten? (Webinar)

22. September 2026 von 10:00 12:00

Inhalt:


Im Vergaberecht gilt das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Es ist den Vergabeverfahren vorgelagert. Die Vergabegrundsätze „Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit“ sind aber durch öffentliche Auftraggeber stets einzuhalten. Sie spiegeln sich in seiner Pflicht zur produktneutralen Vergabe wider. Dennoch ist in fallbezogen begründeten Ausnahmen eine produktspezifische Ausschreibung zulässig. Deren Voraussetzungen werden praxisnah aufgezeigt. Durch ein EuGH-Urteil vom 16.01.2025 wurde die Frage einer Materialvorgabe und deren Verhältnis zur Produktneutralität thematisiert. Ein volles Absehen vom Wettbewerb ist eine Direktvergabe an nur „ein Unternehmen“. Die Voraussetzungen einer derartigen Direktvergabe sind auch rechtlich sehr streng. Sie werden ebenfalls thematisiert.


Die Veranstaltung gibt in dialogorientierter Form einen vergaberechtlichen und praxisorientierten Überblick sowohl zu (un)zulässigen Produkt- und Materialvorgaben als auch zur Direktvergabe. Referent ist Norbert Portz, Ehrenamtlicher Beisitzer Vergabekammer Bund, Leiter des Vergabedezernats des Deutschen Städte- und Gemeindebundes a. D.


Themenübersicht:


  • Wie weit reicht das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers?
  • Vergaberechtliche Vorgaben für die Produktneutralität und eine Produktspezifität
  • Ausnahmen von Verbot produktspezifischer Vorgaben
  • Fallgruppen (Von der technischen Inkompatibilität bis zur Einheitsgestaltung)
  • Materialvorgaben als technische Spezifikation (EuGH vom 16. Januar 2025)
  • Direktvergabe als strenge Ausnahme und Zulässigkeit als Alleinstellungsmerkmal
  • Voraussetzung und Durchführung einer EU-weiten Markterkundung sowie Alternativen
  • Heilungsmöglichkeit durch eine ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB?



Vortragende:


Norbert Portz | Ehrenamtlicher Beisitzer Vergabekammer Bund, Leiter des Vergabedezernats des Deutschen Städte- und Gemeindebundes a. D.

Norbert Portz ist ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes und Rechtsanwalt. Bis Ende 2021 leitete er beim Deutschen Städte- und Gemeindebund das Dezernat für Städtebau, Umwelt und Vergabe. Das Bundeswirtschaftsministerium hat ihn in den Fachbeirat „Innovative und nachhaltige Beschaffung“ berufen. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, gehören: Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A und VOB/B, 23. Auflage 2026; Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 6. Auflage 2025; Röwekamp/Friton/Kus/Portz, VgV-Kommentar, 3. Auflage, 2026; Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 3. Auflage, voraussichtlich 2027; Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2024; Beck`sches Handbuch Nachhaltigkeit im Vergaberecht, 1. Aufl. 2024.


Teilnahmebeiträge:

(umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 22a UStG)


inkl. Tagungsunterlagen
inkl. Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO

€ 150 für Nichtmitglieder (1)
€ 100 für Mitglieder des forum vergabe e.V.
€ 50 für Immatrikulierte (Nachweis erforderlich)


(1) Für Institutionen: Mit unserem kostenfreien Testservice nehmen Sie 3 Monate lang zu Mitgliederkonditionen an unseren Veranstaltungen teil und können alle Leistungen des forum vergabe e.V. nutzen. Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der 3 Monate und bedarf keiner Kündigung. ( Testservice-Antrag)




PDF-Version:


forum vergabe e.V. – Webinar Produktspezifische Vergaben, Materialvorgaben bis zu Direktvergaben: Was ist zu beachten? (folgt)


Veranstaltungsort:


Veranstaltet von:

+49(30) 23 60 80 60

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Ansprechpartnerin: Frau Eléonore Unser


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