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Manipulationen in Vergabeverfahren präventiv begegnen (Webinar)
23. Juni 2020 von 14:00 – 16:00
Herr Rechtsanwalt Ralf Stötzel, LL.M., GÖHMANN, Hannover wird dazu referieren, wie Manipulationen in Vergabeverfahren präventiv begegnet werden kann.
Im Kampf um Aufträge entwickeln manche Bieter den Ehrgeiz, ihre Wettbewerbsposition deutlich zu verbessern, wenn es sein muss, auch mit unerlaubten Mitteln.
- Welche Anforderungen sind für einen Ausschluss des Bieters zu beachten, dem eine Manipulation des Vergabeverfahrens vorgeworfen wird?
- Wann kann in dem Zusammenhang von einer „nachweislich schweren Verfehlung“ ausgegangen werden?
- In welchem Umfang unterliegt die Entscheidung des Auftraggebers der Nachprüfung durch die Vergabekammern?
- Kann sich der Bieter von einem Manipulationsvorwurf „reinigen“ und welche Anforderungen darf der Auftraggeber an eine „Selbstreinigung“ des Bieters stellen?
- Welche Auswirkung auf den Ablauf des Vergabeverfahrens sind vom Auftraggeber im Falle von Manipulation zu beachten, insbesondere welche zivilrechtlichen Ansprüche kann der Auftraggeber geltend machen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der öffentliche Auftraggeber Schadensersatz verlangen?
Im Anschluss stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim, forum vergabe e.V., Berlin, die Kostenentscheidung der Vergabekammer bei Antragsrücknahme vor.
Für die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten.
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Die Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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