Nach § 184 GWB sind die Nachprüfungsinstanzen verpflichtet, statistische Meldungen über die bei ihnen eingegangenen und erledigten Verfahren an das Bundeswirtschaftsministerium […]
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Nach § 184 GWB sind die Nachprüfungsinstanzen verpflichtet, statistische Meldungen über die bei ihnen eingegangenen und erledigten Verfahren an das Bundeswirtschaftsministerium […]