OLG Brandenburg zum Rechtswegewirrwarr

Für Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte besteht bekanntlich kein vergaberechtlicher Primärrechtschutz, der Bietern die Möglichkeit gibt, Vergabefehler eines Auftraggebers noch […]

Dieser Inhalt ist geschützt, bitte geben Sie das Passwort ein um zu dem Artikel Zugang zu bekommen. (Letzte Passwortänderung: 2025-02-03_1845)