Der Bezug des Terminservice- und Versorgungsgesetzes zum Vergaberecht erscheint jedenfalls auf den ersten Blick ebenso unklar wie der des Buchpreisbindungsgesetzes […]
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Der Bezug des Terminservice- und Versorgungsgesetzes zum Vergaberecht erscheint jedenfalls auf den ersten Blick ebenso unklar wie der des Buchpreisbindungsgesetzes […]