Mecklenburg-Vorpommern: Markterkundung bei Direktaufträgen über 1.000 Euro Auftragswert

In Mecklenburg-Vorpommern ist bei Direktaufträgen eine Markterkundung erst bei einem Auftragswert von über 1.000 Euro durchzuführen. Dies geht aus Art. […]

Dieser Inhalt ist geschützt, bitte geben Sie das Passwort ein um zu dem Artikel Zugang zu bekommen. (Letzte Passwortänderung: 2024-02-01_0830)