In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 01.01.2015 die Verwaltungsvorschrift „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass)“vom 19.12.2014. Der Wertgrenzenerlass verlängert den bis […]
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In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 01.01.2015 die Verwaltungsvorschrift „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass)“vom 19.12.2014. Der Wertgrenzenerlass verlängert den bis […]