Die Bundesregierung ist der Ansicht, der Verkauf von Grundstücken habe keinen Beschaffungscharakter und sei deshalb nicht ausschreibungspflichtig, sondern richte sich […]
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Die Bundesregierung ist der Ansicht, der Verkauf von Grundstücken habe keinen Beschaffungscharakter und sei deshalb nicht ausschreibungspflichtig, sondern richte sich […]