Schreibt der Auftraggeber eindeutig nicht vergaberechtskonform aus, so bleibt es nach Vertragsschluss bei dem objektiven, vergaberechtswidrigen Inhalt des Vertrags.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2021, I – 22 U 8 / 21
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Schreibt der Auftraggeber eindeutig nicht vergaberechtskonform aus, so bleibt es nach Vertragsschluss bei dem objektiven, vergaberechtswidrigen Inhalt des Vertrags.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2021, I – 22 U 8 / 21