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Kombinationslose – wirtschaftliche Beschaffung durch gemeinsame Vergabe (Webinar)

8. September 2022 von 10:00 12:00

Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber haben oftmals ein Interesse daran, ihren (komplexen) Beschaffungsbedarf nicht in Lose aufzuteilen, sondern diesen mittels einer Gesamtvergabe zu decken. Wenn die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nicht vorliegen, könnte dem vorgenannten Interesse dadurch Rechnung getragen werden, dass die Abgabe eines Kombinationsloses zugelassen wird. Ist das Kombinationslos das wirtschaftlichste und erfolgt darauf der Zuschlag, wird der Bedarf jedenfalls im Ergebnis durch eine Gesamtvergabe gedeckt, obwohl die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nicht vorliegen.


In der vergaberechtlichen Rechtsprechung ist das Thema bislang nur vereinzelt behandelt worden (wie insbesondere OLG Düsseldorf, NZBau 2018, 548 – „Cannabislieferung II“). Welche vergaberechtlich zulässigen Gestaltungsspielräume öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber beim Design von Vergaben insoweit haben, ist größtenteils nicht eindeutig. Beabsichtigen öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber die Bewerbung auf die Kombination von Fach- und/oder Teillosen zuzulassen, sind bei der Gestaltung der Vergabe insbesondere folgende Themen relevant:


  • Handelt es sich bei einem Kombinationslos um ein echtes Fach- und/oder Teillos oder nur um eine formale „Verklammerung“ von Fach- und/oder Teillosen?
  • Ist bei zweistufigen Vergabeverfahren ein eigener Teilnahmeantrag für die Bewerbung auf eine Kombination von Losen erforderlich?
  • Welche sinnvollen Ausgestaltungsvarianten für die leistungsbezogene Vergabephase bei zweistufigen Vergaben sind denkbar (Kombinationslos als eigenständiges Los oder etwa Integrierung – auch der Verhandlungen – in eines der Einzellose; eigenes vollständiges Angebot für die Loskombination oder nur Angabe eines „Kopplungsrabatts“ zusammen mit einem Angebot für ein Einzellos)?
  • Ist es erforderlich, dass die Abgabe eines Angebots nur auf eine Kombination von Losen zulässig ist, wenn der Bieter zusätzlich ein Angebot für jedes von der Loskombination erfasste Einzellos abgibt?
  • Wie darf der Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Angeboten für Einzellose mit den eingereichten Angeboten für eine Kombination von Einzellosen erfolgen, ohne mittelständische Interessen zu benachteiligen?
  • Müssen die Zuschlagskriterien für die Einzellose und das Kombinationslos, das aus den Einzellosen besteht, identisch sein? Dürfen Auftraggeber Synergien bei einer kombinierten Vergabe, die zu einer Einsparung von Kosten für den Auftraggeber führen (etwa Personal für die Koordinierung mehrerer Aufträge) zum Beispiel mit „Extrapunkten“ für das Kombinationslos bei dem Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den Einzellosen berücksichtigen?



Referent:
Rechtsanwalt Dr. David Portner, Portner Rusch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin


Teilnahmebeiträge*:

100,00 € für Mitglieder des forum vergabe e.V.
150,00 € für Nichtmitglieder


*umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 22a UStG


Programm und Anmeldeformular




Fortbildungsbescheinigungen:
Für die Teilnahme an dem Webinar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten.
Für den Anwesenheitsnachweis verwenden wir die Software TEDME. Dafür ist eine separate Anmeldung notwendig. Die Zugangsdaten mit einer PIN-Nummer erhalten Sie per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für TEDME erst möglich ist, wenn das Webinar bereits gestartet ist. Der Moderator gibt Ihnen zu Beginn des Webinars entsprechende Hinweise zum nachgefragten Webinar-Raum.
Es ist zudem möglich, die Anwesenheit im Chat von edudip zu bestätigen. Auch hierzu wird es im Webinar vom Moderator entsprechende Abfragen geben.


Nur für Webinare – Technische Hinweise:

Wir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.