In Thüringen gelten seit dem 28.03.2025 höhere Wertgrenzen für die Anwendung erleichterter Vergabeverfahren. Dies geht aus der „Thüringer Verwaltungsvorschrift zur […]
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In Thüringen gelten seit dem 28.03.2025 höhere Wertgrenzen für die Anwendung erleichterter Vergabeverfahren. Dies geht aus der „Thüringer Verwaltungsvorschrift zur […]