BMWK: Auslegungshinweise zur Ausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Auslegungshinweise zur Anwendung der Ausnahmeregelung in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB veröffentlicht. § 107 […]

Dieser Inhalt ist geschützt, bitte geben Sie das Passwort ein um zu dem Artikel Zugang zu bekommen. (Letzte Passwortänderung: 2024-02-01_0830)