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Zuwendungen – Einhaltung des Vergaberechts und Rückforderungen (Kassel)
9. Oktober 2018 von 09:45 – 17:00
Viele Projekte werden mit Fördermitteln unterstützt und damit oft erst möglich gemacht. Was anfangs als hilfreich begrüßt wird, kann sich zu einem Problem wandeln, wenn nämlich eine Mittelverwendungsprüfung zu einer Rückforderung führt. Die Projektverträge sind lange abgeschlossen, das Geld ist lange ausgegeben – was tun? Weil Rückforderungen oft auf vergaberechtliche Fehler gestützt werden, sollen in dieser Veranstaltung die wichtigsten zu vermeidenden Vergabeverstöße und die behördenseitigen Verfahren bei der Rückforderung dargestellt werden. Die Besonderheiten bei EU-Förderungen werden gesondert erläutert. Außerdem werden Rückgriffsmöglichkeiten bei Beratern wie Projektsteuerern dargestellt.
Bei der Veranstaltung sind als Themen und Referenten vorgesehen:
- Zuwendungen und die Pflicht zur Anwendung des Vergaberechts: Rechtsanwalt Dr. Daniel Thomas Lau-mann, K+S Aktiengesellschaft, Kassel
- Die Anwendung der UVgO für Zuwendungsempfänger: Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Scharf, Görg, Hamburg.
- Rückforderung von Zuwendungen bei Vergabeverstößen – Ermessen und Rechtsfolgen: Frank Albrecht, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
- Folgen von Vergabeverstößen bei Verwendung von EU-Fördermitteln: Mechthild von Maydell, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage.
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