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Zuwendungen – Einhaltung des Vergaberechts und Rückforderungen (Kassel)

9. Oktober 2018 von 09:45 17:00

Viele Projekte werden mit Fördermitteln unterstützt und damit oft erst möglich gemacht. Was anfangs als hilfreich begrüßt wird, kann sich zu einem Problem wandeln, wenn nämlich eine Mittelverwendungsprüfung zu einer Rückforderung führt. Die Projektverträge sind lange abgeschlossen, das Geld ist lange ausgegeben – was tun? Weil Rückforderungen oft auf vergaberechtliche Fehler gestützt werden, sollen in dieser Veranstaltung die wichtigsten zu vermeidenden Vergabeverstöße und die behördenseitigen Verfahren bei der Rückforderung dargestellt werden. Die Besonderheiten bei EU-Förderungen werden gesondert erläutert. Außerdem werden Rückgriffsmöglichkeiten bei Beratern wie Projektsteuerern dargestellt.
Bei der Veranstaltung sind als Themen und Referenten vorgesehen:

  • Zuwendungen und die Pflicht zur Anwendung des Vergaberechts: Rechtsanwalt Dr. Daniel Thomas Lau-mann, K+S Aktiengesellschaft, Kassel
  • Die Anwendung der UVgO für Zuwendungsempfänger: Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Scharf, Görg, Hamburg.
  • Rückforderung von Zuwendungen bei Vergabeverstößen – Ermessen und Rechtsfolgen: Frank Albrecht, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Folgen von Vergabeverstößen bei Verwendung von EU-Fördermitteln: Mechthild von Maydell, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage.

Nur für Webinare – Technische Hinweise:

Wir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.