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Vergaberechtliche Entscheidungen 2023 – EuGH, nationale Gerichte, Vergabekammern (Stuttgart)

29. Februar 2024 um 09:00 17:00


Inhalt:


Die vergaberechtliche Rechtsprechung steht nicht still, angestoßen von antragstellenden Unternehmen, die einen Vergabefehler sehen und sich zur Wehr setzen wollen. Für die Allgemeinheit können sich aus dem Verfahren wertvolle Rückschlüsse auf die eigene Vergabepraxis ergeben.


Die Entscheidungen geben öffentlichen Auftraggebern Hilfestellungen dazu, welche Gestaltungsmöglichkeiten zulässig sind und welche nicht. Dabei geht es letztlich nicht nur um die oft berufene Rechtssicherheit, sondern noch mehr um die viel wichtigere Prozesssicherheit für den Weg zu einer wirtschaftlichen Vergabe.


Den Überblick über alle Entscheidungen zu behalten und die relevanten Entwicklungen zu identifizieren, ist dem Anwender des Vergaberechts ohne großen Aufwand oft nicht möglich.


Für diese Veranstaltung werten die Referenten Herr Jörg Wiedemann, OLG Naumburg, und Herr Bernhard Fett, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, Dresden, die vergaberechtlichen Entscheidungen des letzten Jahres aus. Sie ordnen die Entscheidungen in vorhandene und neue Trends und Meinungsbilder ein, systematisch orientiert am Ablauf von Vergabeverfahren und von Vergabenachprüfungsverfahren. So können die Entscheidungen aufgegriffen und in zukünftigen Vergabeverfahren berücksichtigt werden.


Wir weisen darauf hin, dass die Vorträge zu dieser Veranstaltung nicht folienbasiert gehalten werden.



Programm / Ablauf:


09:00 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Mark von Wietersheim
Geschäftsführer des forum vergabe e.V.


09:10 Uhr Entscheidungen der Vergabekammern, Teil 1
Bernhard Fett
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, Dresden


10:40 Uhr Kaffeepause


11:00 Uhr Entscheidungen der Vergabekammern, Teil 2
Bernhard Fett
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, Dresden


12:30 Uhr Mittagspause


13:30 Uhr Entscheidungen von EuGH und nationalen Gerichten, Teil 1
Jörg Wiedemann
Richter am OLG Naumburg


15:00 Uhr Kaffeepause


15:30 Uhr Entscheidungen von EuGH und nationalen Gerichten, Teil 2
Jörg Wiedemann
Richter am OLG Naumburg


17:00 Uhr Ende der Veranstaltung



Vortragende:


Jörg Wiedemann | Richter am Oberlandesgericht Naumburg

  • Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin 1987 bis 1991
  • Referendariat überwiegend in Münster 1991-1994
  • seit 1994 in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
  • seit 1998 am Oberlandesgericht Naumburg tätig
  • seit 1999 Zugehörigkeit zum Vergabesenat, daneben langjährig jeweils u.a. zum
  • Kartellsenat, zu einem Zivilsenat mit Spezialzuweisung u.a. für Zivilsachen mit Zusammenhang zu einem Vergabeverfahren bzw. zur Energiewirtschaft; seit 2018 für Bau- und Architektensachen.
  • seit 2001 Vortrags- und Seminartätigkeit im Vergaberecht
  • Fachaufsätze in ZfBR und Vergaberecht, Mitautor von Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB 5. Aufl. 2020, Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2. Aufl. 2022, Röwekamp/Portz/Friton, UVgO, 2. Aufl. 2023, und Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018

Bernhard Fett | Leitender Regierungsdirektor, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

  • Studium der Rechtswissenschaft in Mannheim und Münster
    Ass. Jur.
  • 1996-2005 Vorsitzender des Vergabeüberwachungsausschusses und der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium/Landesdirektion in Leipzig;
  • 2006-2015 Zentrale Vergabestelle im Sächsischen Staatsministerium des Innern in Dresden;
  • seit 2015 beim SID in Dresden, jetzt Radebeul
  • Mitkommentator, u.a. in Müller-Wrede VOL/A-Kommentar; Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, 1.-3. Aufl.; Beck Online-Kommentar GWB und VgV; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018; Münchener Kommentar zum Europäischen und deutschen Wettbewerbsrecht, Band 3: Vergaberecht I, 2022 und Band 4: Vergaberecht II, 2022.
  • Seit 1998 Dozent für Vergaberecht an der Akademie für öffentliche Verwaltung, nunmehrige Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, in Meißen.



Termine:




Teilnahmebeiträge:

(umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 22a UStG)


inkl. Tagungsunterlagen
inkl. Verpflegung
inkl. Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO


€ 360 für Nicht-Mitglieder (1)
€ 300 für Mitglieder des forum vergabe e.V.
€ 50 für Student*innen, Referendare, Promovierende


Für Institutionen: Mit unserem kostenfreien Testservice nehmen Sie 3 Monate lang zu Mitgliederkonditionen an unseren Veranstaltungen teil und können alle Leistungen des forum vergabe e.V. nutzen. Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der 3 Monate und bedarf keiner Kündigung. ( Testservice-Antrag)




PDF-Version:


forum vergabe e.V. – Vergaberechtliche Entscheidungen 2023_ EuGH, nationale Gerichte, Vergabekammern



Veranstaltungsort:


IHK – Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Deutschland


Vorbereitung / zusätzliche Informationen:


Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst durch diese Bestätigung Gültigkeit erlangt. Es kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Die Absage bedarf der Schriftform.


Bei Absagen nach dem 16.02.2024 wird der Tagungsbeitrag abzüglich eines Kostenbeitrages in Höhe von € 50,- erstattet. Bei Absagen nach dem 08.03.2024 wird der Beitrag in voller Höhe fällig.


Änderungen des Programms sowie eine Absage bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor.



Veranstaltet von:


forum vergabe e.V.
Geschäftsstelle – Frau Heike Stenzel
T: +49 (0) 30 23 60 80 60
F: +49 (0) 30 23 60 80 621
e: info@forum-vergabe.de

Nur für Webinare – Technische Hinweise:

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Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.