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Vergaberechtliche Entscheidungen 2016 – EUGH, nationale Gerichte, Vergabekammern (Hannover)
28. Februar 2017 von 08:00 – 17:00
Bei der Praxis des Vergaberechts geht es darum, bei einer konkreten Beschaffung und einem konkreten Angebot die abstrakt formulierten Regeln des Vergaberechts zu berücksichtigen. Wie diese Regeln zu verstehen sind, sagen verbindlich letztlich allein die vergaberechtlichen Entscheidungen der Gerichte und Vergabekammern. Jeder dort entschiedene Fall ist daher eine Möglichkeit, die eigene Anwendung des Vergaberechts zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzujustieren. Viele Entscheidungen betreffen noch das bis 18.04.2016 geltende Recht, lassen sich aber ohne Weiteres auf das neue Recht übertragen. Außerdem werden natürlich die durchaus zahlreichen Entscheidungen zum neuen Vergaberecht dargestellt, die erste wichtige Klarstellungen gebracht haben.
Den strukturierten Überblick über die 2016 ergangenen Entscheidungen bieten wie in den letzten Jahren Herr Wiedemann, OLG Naumburg, und Herr Fett, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste.
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