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Vergaben im Sozialwesen: Open-House-Verträge Ein Full House auf der Straße zum All-in oder nur Bluff ohne Jackpot? (Hannover)

19. März 2019 von 10:00 17:00

Wird in der elektronischen Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union” für das europäische öffentliche Auftragswesen in Deutschland nach den Begriffen Arzneimittel und Rabattvereinbarung gesucht, so weist das TED-Archiv über 5.000 Treffer aus. Kombiniert man dieser Tage stattdessen die Worte Arzneimittel und Open-House, werden über 3.500 Dokumente angezeigt. Schon dieser einfache empirische Befund veranschaulicht, dass im Bereich des durch Ausschreibungen der Gesetzlichen Krankenkassen geprägten Sozial-Vergaberechts in den letzten Jahren eine lawinenartige Entwicklung stattgefunden haben muss, die mittlerweile den Großteil des Gesundheitssektors erfasst und deren praktische Bedeutung im Juni 2016 – als der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung in Sachen „Falk Pharma” traf – in dieser Tragweite noch nicht absehbar war.
Wie so oft bei derartigen Marktveränderungen werden die tatsächlichen Chancen und Risiken ebenso wie die derzeit noch nicht geklärten rechtlichen Fragen rund um das „Open-House-Modell” von den betroffenen Auftraggebern, Unternehmen und Beratern kontrovers und mitunter lebhaft erörtert. Diese Themen sollen im Rahmen dieser Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden.
Unter der Moderation der Leiter des Gesprächskreises „Vergaben im Sozialwesen“ des forum vergabe, Herrn Rechtsanwalt Dr. Marc Gabriel, LL.M., Baker McKenzie, Berlin, und Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Neun, Gleiss Lutz, Berlin, werden die aktuellen Entwicklungen zu dieser Vertragsform dargestellt und diskutiert.
Herr Prof. Dr. Meinrad Dreher, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, wird die dogmatische vergaberechtliche Entwicklung von „Open-House” als vergaberechtsfreiem Vertragsmodell darstellen.
Jeweils aus unterschiedlichen Blickwinkeln werden Herr Dr. Ralf Mayr-Stein, MEDA Pharma GmbH & Co. KG, Bad Homburg, und Frau Mascha Lazar, AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Potsdam, auf die Frage eingehen, wann ein Open-House-Vertrag sinnvoll ist und welche formalen und inhaltlichen Aspekte hilfreich sind.
Herr Rechtsanwalt Dr. Hannes Kern, wuertenberger, Stuttgart, geht auf die Rolle der Qualität bei Hilfsmittelverträgen mit Beitrittsrecht ein und erläutert, wie sie berücksichtigt werden kann.
Den Rechtsschutz bei Open-House-Verträgen wird Frau Dr. Kerstin Dittmann, 1. Vergabekammer des Bundes, Bonn, vorstellen.

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