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Treffen der Regionalgruppe Südwest – März 2019 (Frankfurt am Main)
14. März 2019 von 18:00 – 19:30
Das nächste Treffen der Regionalgruppe Südwest findet am 14.03.2019 um 18.00 Uhr in Frankfurt a.M. statt. Gastgeber ist die Kanzlei Allen & Overy.
Herr Rechtsanwalt Christopher Theis, Beiten Burkhardt, wird zum Thema „Querschnittsbereich Beihilfenrecht zum Vergaberecht“ vortragen. Herr Rechtsanwalt Dr. Udo Olgemöller, Allen & Overy, wird auf „Staatliche Verteilungsentscheidung jenseits des Vergaberechts“ eingehen. Frau Dr. Irene Lausen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, stellt „Vergaberechtliche Entwicklungen zum Vergaberecht in Hessen“ vor.
Die Regionalgruppe Südwest wird geleitet von Herrn Rechtsanwalt Dr. Horn (GÖRG), Frau Dr. Sang (Deutsche Bahn AG) und Herrn Rechtsanwalt Dr. von Gehlen (Beiten Burkhardt).
Allgemeine Informationen: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigung von unserer Internetseite. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst durch unsere offizielle Anmeldebestätigung inkl. Details zur Veranstaltung Gültigkeit erlangt. Ihre Rechnung erhalten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt. Es kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist bis zu 7 Kalendertagen vor der Veranstaltung kostenfrei, sofern keine anderen Regelungen auf der jeweiligen Veranstaltungsseite /Flyer aufgeführt sind.
Nur für Online-Veranstaltungen / Technische Hinweise: Wir verwenden für unsere Online-Veranstaltungen in der Regel die kommerzielle Software “edudip”, für die eine lokale Installation nicht erforderlich ist. Edudip funktioniert über alle üblichen Browser. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich.
Die Teilnahme an unseren Online-Veranstaltungen ist mit jedem marktüblichen PC / Laptop mit Lautsprecher und einer ausreichenden Bandbreite von mind. 6 Mbits möglich. Für die Spracheingabe empfehlen wir ein Headset zu nutzen, um störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche zu vermeiden. Desweiteren steht Ihnen der Chat zur Verfügung.