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Nachprüfungsverfahren – Fallstricke und best practice (Düsseldorf)
18. Mai 2017 von 08:00 – 17:00
Nachprüfungsverfahren folgen eigenen Regeln. Neben materiellen Fragen, sind auch prozessuale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Fehler beim Umgang mit den prozessualen Vorschriften können sich dabei auf den Gegenstand und den Umfang der materiellen Prüfung auswirken – und damit über Erfolg und Misserfolg entscheiden.
In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltsverein ist diese Veranstaltung ausschließlich Fragen, Handlungsmöglichkeiten und Strategien im direkten Zusammenhang mit Nachprüfungsverfahren gewidmet.
Auf die Rüge als wichtige Voraussetzung für die Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens wird Herr Rechtsanwalt Dr. Gabriel, Baker & McKenzie, Berlin, eingehen. Wann besteht eine Rügepflicht, welche strategischen Handlungsmöglichkeiten haben Auftraggeber und Bieter? Im Anschluss wird Herr Rechtsanwalt Bernhard Stolz, Kraus, Sienz & Partner, München, den „Kampf um die Stoff- und Verfahrenshoheit“ schildern und dabei die Akteneinsicht, Amtsermittlung und Möglichkeiten eines neuen Vortrags erläutern. Herr Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, trägt zu den Grenzen der Überprüfung der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers vor. Zum richtigen Umgang mit Rechtsmitteln trägt Frau Rechtsanwältin Dr. Rebecca Schäffer, MJI, avocado Rechtsanwälte, Köln, vor. Abschließend wird das Kostenrecht in Nachprüfungsverfahren von Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfram Krohn, M.P.A., Dentons, Berlin, dargestellt.
Das Programm und ein Anmeldemöglichkeit finden Sie auf www.forum-vergabe.de und als Anlage.
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