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Durchführung von Nachprüfungsverfahren – Fehlervermeidung bei Vorbereitung und Durchführung In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein (Düsseldorf)

8. Mai 2019 von 10:00 17:00

Bei der Vorbereitung und Begleitung von Nachprüfungsverfahren sind nicht nur inhaltliche Fragen wichtig, sondern auch formale und prozessuale Fragen zu berücksichtigen. Aus Sicht des Auftraggebers ist die Bieterinformation nach § 134 GWB ein wichtiger Prozessschritt, um die Folge einer Nichtigkeit zu vermeiden. Bieter müssen im Nachprüfungsantrag oft zu Vorgängen vortragen, von denen sie eigene Kenntnisse haben. Was gehört zu einem zulässigen und erfolgreichen Nachprüfungsantrag?
Auftraggeber müssen sich dem Problem stellen, wie sie im Vergabeverfahren Interessenkollisionen erkennen und vorbeugen. Der Ausschluss wegen Schlechterfüllung dient dazu, die tatsächliche Durchführung der angedachten Beschaffungsmaßnahme sicherzustellen. Was ist dabei zu beachten?
Die förmliche Aufhebung von Vergabeverfahren ist nur bei Vorliegen eng zu verstehender Voraussetzungen zulässig. Wie ist mit den Fällen umzugehen, in denen diese Voraussetzungen nicht vorgehen – und dennoch ein Zurückversetzen des Vergabeverfahrens notwendig ist?
Frau Diemon-Wies, Vergabekammer Westfalen, Münster, wird die Anforderungen an die Bieterinformation nach § 134 GWB darstellen. Auf den Nachprüfungsantrag und die einzuhaltenden prozessualen und inhaltlichen Aspekte wird Herr Rechtsanwalt Dr. Lück, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln, eingehen. Herr Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, LL.M. BHO Legal, Köln, wird den rechtssicheren Umgang mit gescheiterten Aufhebungen im Konflikt mit dem fortlaufenden Vergabeverfahren vorstellen. Auf den Umgang mit Interessenkollisionen geht Herr Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Kai Schlesener Deutsche Bahn AG, Berlin, ein. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch Leinemann & Partner Rechsanwälte mbB, Berlin, erläutert die Anforderungen bei einem Ausschluss wegen Schlechtleistung.
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage.

Nur für Webinare – Technische Hinweise:

Wir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.