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Die UVgO – neues Recht für Unterschwellenvergaben (Leipzig)

25. Januar 2018 von 08:00 17:00

Bereits jetzt ist die Anwendung der UVgO durch den Bund und in Hamburg vorgeschrieben. Andere Bundesländer haben schon angekündigt, die UVgO ebenfalls einzuführen. Anlass genug, die UVgO einmal mehr in den Mittelpunkt einer Veranstaltung zu stellen.

Hintergrund zu Rechtscharakter, Entstehungsgeschichte, Voraussetzungen für die Anwendung – hierauf wird Herr Rüger, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, in einem einleitenden Referat eingehen. Anschließend stellt Herr Rechtsanwalt Dr. Stickler, Redecker Sellner Dahs, Leipzig, die wesentlichen Schritte und Anforderungen der Vergabeverfahren dar. Herr Fett, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, Dresden, wird die Besonderheiten bei der Leistungsbestimmung und der Leistungsbeschreibung darstellen. Frau Rechtsanwältin van de Sande, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, geht auf die Vergabe besonderer Leistungen ein, beispielsweise die Vergabe von freiberuflichen Leistungen, deren Ausgestaltung bei der Entstehung der UVgO durchaus umstritten war. Abschließend wird Herr Rechtsanwalt Dr. Ott, Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, zur Eignungsprüfung und Angebotswertung und den dabei bestehenden Besonderheiten der UVgO vortragen.

Programm und Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage.

Nur für Webinare – Technische Hinweise:

Wir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.