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Die neue VOB/A (Göttingen)

24. Oktober 2019 von 09:30 17:00

Ende Januar wurde die neue VOB/A 2019 veröffentlicht, Abschnitt 1 ist schon im Bund und einigen Bundesländern anwendbar. Die neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind seit dem 18.07.2019 wegen der Änderungen von VgV und VSVgV zwingend anzuwenden.

Herr Reinhard Janssen, BMI, wird über die Entstehung der VOB/A 2019 berichten. Dabei wird er auf die wesentlichen Neuregelungen im Überblick und die hierfür relevanten Überlegungen eingehen. Herr Rechtsanwalt Malte Müller-Wrede, Müller-Wrede & Partner, Berlin, wird die neuen und angepassten Regelungen zu mehreren Hauptangeboten, zu Nebenangeboten sowie zu Wahlpositionen und Bedarfspositionen darstellen. Die geänderten Möglichkeiten des Eignungsnachweises, etwa durch den Verzicht auf die Vorlage, sind Gegenstand des Vortrages von Herrn Bernd Düsterdiek, DStGB. Bieter haben zukünftig beispielsweise die Möglichkeit, auf bereits bei der Vergabestelle vorhandene Unterlagen zu verweisen. Die aus Bietersicht zentralen Informationspflichten des Auftraggebers wurden in der VOB/A ebenfalls geändert, die Anforderung einer abschließenden Zusammenstellung der geforderten Nachweise und die (elektronischen) Bekanntmachungspflichten werden von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Günther Schalk, TOPJUS Rechtsanwälte Kupferschmid & Partner mbB, Schrobenhausen, vorgestellt. Die ganz neu gefassten Vorgaben für die Nachforderung von Unterlagen – neben erweiterten Nachforderungsmöglichkeiten der Verzicht auf eine feste Fristvorgabe – wird Herr Martin Freitag, Hauptverband der Deutschen Bauwirtschaft, Berlin, erläutern.

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage.

Allgemeine Informationen: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigung von unserer Internetseite. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst durch unsere offizielle Anmeldebestätigung inkl. Details zur Veranstaltung Gültigkeit erlangt. Ihre Rechnung erhalten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt. Es kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist bis zu 7 Kalendertagen vor der Veranstaltung kostenfrei, sofern keine anderen Regelungen auf der jeweiligen Veranstaltungsseite /Flyer aufgeführt sind.


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