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Das neue Wettbewerbsregistergesetz (Berlin)
12. Dezember 2017 von 08:00 – 17:00
Im Juli 2017 wurde das Wettbewerbsregistergesetz veröffentlicht. Noch steht die Umsetzung bevor, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für das digital geführte Register müssen noch geschaffen werden. Wie kommt es zu einer Eintragung? Welche Tatbestände werden eingetragen? Welche Pflichten erwarten die öffentlichen Auftraggeber? Womit müssen Unternehmen rechnen? Welche Handlungsmöglichkeiten haben sie, um unberechtigte Eintragungen zu verhindern?
Herr Dr. Solbach, BMWi, wird über die Entstehungsgeschichte und die Hintergründe des Wettbewerbsregistergesetzes berichten. Frau Dr. Johanna Hartog, LL.M.Eur., Bundeskartellamt, Bonn, wird über den derzeitigen Stand der Vorbereitungen für die Einführung des Wettbewerbsregisters informieren. Die Eintragung im Register, die erfassten Tatbestände, Meldepflichten und die Prüfung durch das Bundeskartellamt wird Herr Rechtsanwalt Dr. Frition, Blomstein, erläutern. Herr Freitag, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, wird aus Sicht der Unternehmen auf Eintragungstatbestände und Eintragungsvoraussetzungen, vor allem aber auf Handlungsmöglichkeiten wie Einsichtsrechte und Rechtsschutz eingehen. Die aus Sicht des Auftraggebers vorgesehenen Prüfpflichten und den Umgang mit den Ergebnissen von Abfragen geht Frau Rechtsanwältin Dr. Paetsch, Stassen Rechtsanwälte, Berlin, ein. In einer abschließenden Podiumsdiskussion soll eine Prognose getroffen wird, wie das Wettbewerbsregister die Vergabe öffentlicher Aufträge verändern wird. Außer den genannten Referenten wird auch Herr Rechtsanwalt Heuking, Düsseldorf, Leiter der AG Vergabe von Transparency International Deutschland e.V. teilnehmen.
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