[ab dem 01.07.2026] Vergabestatistikverordnung – VergStatVO

in der Fassung des Artikel 4 der VergRModVO vom 12. April 2016 (BGBl. I vom 14.04.2016, S. 624, 691)
zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137)

Inhalt

§ 1 Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung
§ 2 Art und Umfang der Datenübermittlung
§ 3 Zu übermittelnde Daten
§ 4 Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank
§ 5 Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung
§ 6 Anwendungsbestimmungen
§ 7 Übergangsregelung

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)

  • Abschnitt 1: Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden
  • Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2)

  • Abschnitt 1: Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden
  • Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3)

  • Abschnitt 1: Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden
  • Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4)

  • Abschnitt 1: Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden
  • Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5)

  • Abschnitt 1: Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer Konzession im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden
  • Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

In Bearbeitung Anlage 6-9

§ 1 Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung

(1) Diese Verordnung regelt die Pflichten der Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Übermittlung der in § 3 aufgeführten Daten an das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Empfang und zur Verarbeitung der Daten beauftragte Statistische Bundesamt. Zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Satz 1 bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge und Konzessionen als Auftrag- oder Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Auftrag- oder Konzessionsgeber melden.

(2) Die Daten nach § 3 sind innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.

(3) Die Übermittlung der Daten an das Statistische Bundesamt erfolgt elektronisch. Hierfür sind die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten sicheren elektronischen Verfahren zu nutzen. Bei der Übermittlung der Daten ist sicherzustellen, dass die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden die Möglichkeit zur Einsicht in die Protokolldaten betreffend die Übermittlung der Daten haben.

(4) Das Statistische Bundesamt speichert die erhaltenen Daten, bereitet sie statistisch auf und erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Vergabestatistik.

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§ 2 Art und Umfang der Datenübermittlung

(1) Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen übermitteln nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder einer Konzession nach § 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei Erreichen oder Überschreiten der in § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Schwellenwerte die in § 3 Absatz 1 genannten Daten.

(2) Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen übermitteln nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags die in § 3 Absatz 2 und 3 aufgeführten Daten, wenn

  1. der Auftragswert ohne Umsatzsteuer 50 000 Euro überschreitet,
  2. der Auftragswert den geltenden Schwellenwert gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterschreitet,
  3. die Vergabe des öffentlichen Auftrags nach den jeweils maßgeblichen Vorgaben des Bundes oder der Länder vergabe- oder haushaltsrechtlichen Verfahrensregeln unterliegt und
  4. der Auftrag im Übrigen unter die Regelungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen würde.

(3) Die vorstehenden Pflichten gelten nicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen durch Auslandsdienststellen von Auftraggebern.

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§ 3 Zu übermittelnde Daten

(1) In den Fällen des § 2 Absatz 1 umfasst die Pflicht zur Übermittlung die folgenden Daten:

  1. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 1,
  2. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 130 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch öffentliche Auftraggeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 2,
  3. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Sektorenauftraggeber nach § 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit nach § 102 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 3,
  4. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 142 in Verbindung mit § 130 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 4,
  5. bei der Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber nach § 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 5,
  6. bei der Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 153 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Konzessionsgeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 6 und
  7. bei der Vergabe verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge nach § 104 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 7.

(2) In den Fällen des § 2 Absatz 2 umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 8.

(3) Sofern Auftraggeber freiwillig Daten gemäß den Anlagen 1 bis 8 zu den Absätzen 1 und 2 zur statistischen Auswertung übermitteln, sind § 1 Absatz 2 und 3 und § 4 auch für diese Daten anzuwenden.

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§ 4 Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank

(1) Das Statistische Bundesamt ist mit Einwilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berechtigt, aus den aufbereiteten Daten statistische Auswertungen zu veröffentlichen.

(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist berechtigt, zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland, die sich aus der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1), der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65), der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243) und der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76) gegenüber der Europäischen Kommission ergeben, statistische Auswertungen an die Europäische Kommission zu übermitteln.

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt den Berichtsstellen die für die Analyse und Planung ihres Beschaffungsverhaltens erforderlichen eigenen Daten sowie statistische Auswertungen zur Verfügung.

(4) Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden können auf Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statistische Auswertungen erhalten.

(5) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt den statistischen Landesämtern auf deren Antrag die ihren jeweiligen Erhebungsbereich betreffenden und vorhandenen Daten für die gesonderte Aufbereitung auf regionaler und auf Landesebene zur Verfügung.

(6) Das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Statistische Bundesamt ist berechtigt, die statistischen Auswertungen durchzuführen und die statistischen Auswertungen und Daten nach den Absätzen 3 bis 5 zu übermitteln.

(7) Das Statistische Bundesamt ist berechtigt, die Angaben zu den Merkmalen gemäß Abschnitt 2 der Anlagen 1 bis 8, mit Ausnahme der Angaben zu Auftraggebereigenschaft und Korrekturmeldung, in einer Datenbank zu speichern, um die technische Umsetzung der Datenübermittlung zu gewährleisten. Die freiwilligen Angaben zu den für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen sind auf Verlangen unverzüglich zu löschen.

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§ 5 Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt Hochschulen und anderen Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, auf Antrag statistische Auswertungen oder Daten in anonymisierter Form zur Verfügung, soweit

  1. dies für die Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten erforderlich ist und
  2. die Übermittlung der Daten oder die Erstellung der statistischen Auswertungen keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

(2) Das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Statistische Bundesamt ist berechtigt, die statistischen Auswertungen durchzuführen und die statistischen Auswertungen und Daten nach Absatz 1 zu übermitteln.

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§ 6 Anwendungsbestimmungen

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat

  1. das Vorliegen der Voraussetzungen einer elektronischen Datenübertragung entsprechend den Vorgaben des § 1 Absatz 3 festzustellen und
  2. die Feststellung nach Nummer 1 im Bundesanzeiger bekanntzumachen.

(2) Die §§ 1 bis 5 sind ab dem ersten Tag des vierten Monats, der auf den Monat der Bekanntmachung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 folgt, anzuwenden; dieser Tag ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntzumachen.

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§  7 Übergangsregelung

(1) Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die Auftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Vergabeverordnung unterliegen, eine jährliche statistische Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Für jeden Auftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge. Die Daten werden, soweit möglich, wie folgt aufgeschlüsselt:

  1. nach den jeweiligen Vergabeverfahren,
  2. nach Waren, Dienstleistungen und Bauarbeiten gemäß den Kategorien der Common Procurement Vocabulary-Nomenklatur,
  3. nach der Staatszugehörigkeit des Bieters, an den der Auftrag vergeben wurde.

(2) Die statistischen Aufstellungen im Sinne des Absatzes 1 für oberste und obere Bundesbehörden und für vergleichbare Bundeseinrichtungen enthalten auch den geschätzten Gesamtwert der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte.

(3) Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die Sektorenauftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Sektorenverordnung unterliegen, eine jährliche Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Für jeden Sektorenauftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Auftraggeber der Bereiche Gas- und Wärmeversorgung und Eisenbahnverkehr, ausgenommen Schnellbahnen. In den anderen Sektorenbereichen entfallen Angaben über Dienstleistungsaufträge.

(4) Die Sektorenauftraggeber übermitteln dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch den Gesamtwert der vergebenen Aufträge unterhalb der Schwellenwerte, die ohne eine Schwellenwertfestlegung von der Datenübermittlungspflicht erfasst wären. Aufträge von geringem Wert können aus Gründen der Vereinfachung unberücksichtigt bleiben.

(5) Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit unterliegen, eine jährliche Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Für jeden Auftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge. Die Daten werden, soweit möglich, wie folgt aufgeschlüsselt:

  1. nach den jeweiligen Vergabeverfahren,
  2. nach Waren, Dienstleistungen und Bauarbeiten gemäß den Kategorien der Common Procurement Vocabulary-Nomenklatur,
  3. nach der Staatszugehörigkeit des Bieters, an den der Auftrag vergeben wurde.

(6) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt jeweils durch Allgemeinverfügung fest, in welcher Form die statistischen Angaben zu übermitteln sind. Die Allgemeinverfügung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)

Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber

Abschnitt 1: Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers*Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. E-Rechnungsverordnung vom 13. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3555) (ERechV) (auf Bundesebene) in den Vergabe­unterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund  
☐ Oberste Bundesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Bundesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land  
☐ Oberste Landesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Landesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene  ☐Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen  
☐ Kommunalbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige  
☐ Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ☐ ja                       ☐ nein
Angaben zum AuftragsgegenstandBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages ☐ Bauauftrag  ☐ Lieferauftrag  ☐ Dienstleistungsauftrag
Common Procurement Vocabulary-Code (CPV-Code)Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose ☐ ja               ☐ nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:  
☐ nur Preis  
☐ nur Kosten  
☐ Preis und Qualitätskriterien
☐ Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium: ⊠ Preis und Qualitätskriterien
➔ Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium: ⊠ Kosten und Qualitätskriterien
➔ Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum VerfahrenVerfahrensart☐ Offenes Verfahren (§ 15 VgV; § 3 EU Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bau­leistungen, Teil A, in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) (VOB/A)  
☐ Nicht offenes Verfahren (§ 16 VgV; § 3 EU Nr. 2 VOB/A)  
☐ Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 1 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A)  
☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A)  
☐ Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV; § 3 EU Nr. 4 VOB/A)  
☐ Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV; § 3 EU Nr. 5 VOB/A)
Rahmenvereinbarung☐ ja                      ☐ nein  
Dynamisches Beschaffungssystem☐ ja                      ☐ nein
Elektronische Auktion☐ ja                      ☐ nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eig­nung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
☐ ja                      ☐ nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien ⊠ ja
➔ Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/ die Nachhaltigkeits­kriterium/en vorgegeben wurde/n:  
☐ Leistungsbeschreibung  
☐ Eignung  
☐ Zuschlag  
☐ Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU☐ ja                      ☐ nein  
Herkunftsland AuftragnehmerAngabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe

 Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Be­richtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auf­traggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere beson­dere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
☐ Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
☐ Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur MeldungKorrekturmeldung☐ ja                      ☐ nein

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2)

Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber

Abschnitt 1: Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers*Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund  
☐ Oberste Bundesbehörden
☐ Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
☐ Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land  
☐ Oberste Landesbehörden
☐ Obere, mittlere und untere Landesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen  
☐ Kommunalbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige  
☐ Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle☐ ja                      ☐ nein  
Angaben zum AuftragsgegenstandBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages⊠ Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose☐ ja                      ☐ nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:  
☐ nur Preis  
☐ nur Kosten  
☐ Preis und Qualitätskriterien 
☐ Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium: ⊠ Preis und Qualitätskriterien
➔ Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium: ⊠ Kosten und Qualitätskriterien
➔ Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum VerfahrenVerfahrensart☐ Offenes Verfahren (§ 15 VgV)  
☐ Nicht offenes Verfahren (§ 16 VgV)  
☐ Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 1 VgV)  
☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV)  
☐ Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV)  
☐ Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV)
Rahmenvereinbarung☐ ja                      ☐ nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
☐ ja                      ☐ nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien ⊠ ja
➔ Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/ die Nachhaltigkeits­kriterium/en vorgegeben wurde/n:  
☐ Leistungsbeschreibung  
☐ Eignung  
☐ Zuschlag  
☐ Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
☐ umweltbezogen  
☐ sozial
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU☐ ja                      ☐ nein
Herkunftsland AuftragnehmerAngabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
 Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
☐ Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
☐ Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur MeldungKorrekturmeldung☐ ja                      ☐ nein

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3)

Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber

Abschnitt 1: Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers*Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für (Sektoren-)Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund  
☐ Oberste Bundesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Bundesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land  
☐ Oberste Landesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Landesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen  
☐ Kommunalbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige  
☐ Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle☐ ja           ☐ nein
Angaben zum AuftragsgegenstandBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
 Art des Auftrages☐ Bauauftrag  
☐ Lieferauftrag  
☐ Dienstleistungsauftrag
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose☐ ja           ☐ nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:  
☐ nur Preis  
☐ nur Kosten  
☐ Preis und Qualitätskriterien
☐ Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium: ⊠ Preis und Qualitätskriterien
➔ Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium: ⊠ Kosten und Qualitätskriterien
➔ Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum VerfahrenVerfahrensart☐ Offenes Verfahren (§ 14 SektVO)  
☐ Nicht offenes Verfahren (§ 15 SektVO)
☐ Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 15 SektVO)  
☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 13 Abs. 2 SektVO)  
☐ Wettbewerblicher Dialog (§ 17 SektVO)  
☐ Innovationspartnerschaft (§ 18 SektVO)
Rahmenvereinbarung☐ ja           ☐ nein
Dynamisches Beschaffungssystem☐ ja           ☐ nein
Elektronische Auktion☐ ja           ☐ nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
☐ ja       ☐ nein  
Wenn Nachhaltigkeitskriterien ⊠ ja
➔ Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/ die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:  
☐ Leistungsbeschreibung  
☐ Eignung  
☐ Zuschlag  
☐ Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ (Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU☐ ja           ☐ nein
Herkunftsland AuftragnehmerAngabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die (Sektoren-)Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als (Sektoren-)Auftraggeber selbst oder für einen anderen (Sektoren-)Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich ☐ Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich  
☐ Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich  
☐ Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur MeldungKorrekturmeldung☐ ja           ☐ nein

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4)

Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber

Abschnitt 1: Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers*Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für (Sektoren-)Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund  
☐ Oberste Bundesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Bundesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land  
☐ Oberste Landesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Landesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen  
☐ Kommunalbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige  
☐ Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle☐ ja           ☐ nein
Angaben zum AuftragsgegenstandBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages⊠ Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose☐ ja           ☐ nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:  
☐ nur Preis  
☐ nur Kosten  
☐ Preis und Qualitätskriterien  
☐ Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium: ⊠ Preis und Qualitätskriterien
➔ Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium: ⊠ Kosten und Qualitätskriterien
➔ Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum VerfahrenVerfahrensart☐ Offenes Verfahren (§ 14 SektVO)  
☐ Nicht offenes Verfahren (§ 15 SektVO)  
☐ Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 15 SektVO)  
☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 13 Abs. 2 SektVO)  
☐ Wettbewerblicher Dialog (§ 17 SektVO)  
☐ Innovationspartnerschaft (§ 18 SektVO)
Rahmenvereinbarung☐ ja         ☐ nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
☐ ja         ☐ nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien ⊠ ja
➔ Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/ die Nachhaltigkeits­kriterium/en vorgegeben wurde/n:  
☐ Leistungsbeschreibung  
☐ Eignung  
☐ Zuschlag  
☐ Ausführungsbedingungen (Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU☐ ja           ☐ nein
Herkunftsland AuftragnehmerAngabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die (Sektoren-)Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als (Sektoren-)Auftraggeber selbst oder für einen anderen (Sektoren-)Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
 Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
 Auftraggebereigenschaft*☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich  
☐ Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich  
☐ Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich  
☐ Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur MeldungKorrekturmeldung☐ ja           ☐ nein

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5)

Konzession durch einen Konzessionsgeber

Abschnitt 1: Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer Konzession im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers*Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder Konzessionsgeber verfügt über eine oder mehrere Leit- weg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Konzessionsgeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund  
☐ Oberste Bundesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Bundesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land  
☐ Oberste Landesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Landesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen  
☐ Kommunalbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige  
☐ Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle☐ ja            ☐ nein
Angaben zum AuftragsgegenstandBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages☐ Baukonzession  
☐ Dienstleistungskonzession
 CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose☐ ja           ☐ nein
Angaben zum VerfahrenVerfahrensart☐ Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (§ 19 KonzVgV)  
☐ Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (§ 20 KonzVgV)
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
☐ ja         ☐ nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien ⊠ ja
➔ Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeits­kriterium/en vorgegeben wurde/n:  
☐ Leistungsbeschreibung  
☐ Eignung  
☐ Zuschlag  
☐ Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU☐ ja           ☐ nein
Herkunftsland AuftragnehmerAngabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Konzessionsgeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Konzessionen als Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Konzessionsgeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
  ☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
☐ Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
☐ Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
☐ Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur MeldungKorrekturmeldung☐ ja           ☐ nein

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Anlage 6 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 6)

Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber

Abschnitt 1: Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer Konzession im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang IV der Richtlinie 2014/23/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers*Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder Konzessionsgeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Konzessionsgeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund  
☐ Oberste Bundesbehörden
☐ Obere, mittlere und untere Bundesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land  
☐ Oberste Landesbehörden  
☐ Obere, mittlere und untere Landesbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen  
☐ Kommunalbehörden  
☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene  
☐ Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige  
☐ Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle☐ ja           ☐ nein
Angaben zum AuftragsgegenstandBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
 Art des Auftrages⊠ Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose☐ ja           ☐ nein
Angaben zum VerfahrenVerfahrensart☐ Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (§ 22 KonzVgV)  
☐ Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (§ 22 KonzVgV)
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
☐ ja       ☐ nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien ⊠ ja
➔ Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/ die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:  
☐ Leistungsbeschreibung  
☐ Eignung  
☐ Zuschlag  
☐ Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ (Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung ⊠
➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:  
☐ umweltbezogen  
☐ sozial  
☐ innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU☐ ja           ☐ nein
Herkunftsland AuftragnehmerAngabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Abschnitt 2: Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Konzessionsgeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Konzessionen als Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Konzessionsgeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich  
☐ Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich  
☐ Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich  
☐ Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich  
☐ Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur MeldungKorrekturmeldung☐ ja         ☐ nein

* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

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