Die Vergabekammer Niedersachsen registriert mit Einführung der elektronischen Vergabemanagementsysteme ein sprunghaft angestiegenes Datenvolumen bei sinkender Struktur der Unterlagen in elektronischen Vergabeakten. Geht hierbei die notwendige Aktenklarheit und Aktenwahrheit unter, so wird sie Vergabeverfahren wegen Dokumentationsmängeln aufheben.
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2020, VgK – 16 / 2020