Was man neudeutsch als „not-to-do“ bezeichnet, heißt im Vergaberecht schlicht „Vergaberechtsverstoß“. Nicht einfach ist aber oft festzustellen, ob man einen […]
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Was man neudeutsch als „not-to-do“ bezeichnet, heißt im Vergaberecht schlicht „Vergaberechtsverstoß“. Nicht einfach ist aber oft festzustellen, ob man einen […]