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Die neue Unterschwellenvergabeordnung – UVgO (Berlin)

9. Mai 2017 von 08:00 17:00

Über die neue UVgO haben wir mehrfach berichtet. Sie wird für alle Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsverträgen im Unterschwellenbereich gelten.
Natürlich war die UVgO auch schon mehrfach Gegenstand von Vorträgen bei unseren Veranstaltungen – jetzt wollen wir uns einen ganzen Tag diesem wichtigen Thema widmen!
Hintergrund zur Entstehungsgeschichte, Rechtscharakter, Voraussetzungen für die Anwendung – hierauf wird Herr Rüger, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, in einem einleitenden Referat eingehen. Die Besonderheiten der UVgO, z.B. im Bereich E-Vergabe, Dokumentation und Umgang mit Informationsvorsprüngen, wird Herr Rechtsanwalt Tews, ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, erläutern. Herr Portz, DStGB, stellt die wesentlichen Schritte und Anforderungen der Vergabeverfahren dar. Frau Rechtsanwältin van de Sande, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, geht auf die Vergabe besonderer Leistungen ein, beispielsweise die Vergabe von freiberuflichen Leistungen, deren Ausgestaltung bei der Entstehung der UVgO durchaus umstritten war. Abschließen wird Herr Rechtsanwalt Dr. Ott, Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, zur Eignungsprüfung und Angebotswertung und den dabei bestehenden Besonderheiten der UVgO vortragen.
Das Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf www.forum-vergabe.de und als Anlage.

Nur für Webinare – Technische Hinweise:

Wir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.