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Vergabe von Entsorgungsleistungen (Essen)
17. Oktober 2017 von 08:00 – 17:00
Bei der Vergabe von Entsorgungsleistungen sind eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten. Die Anforderungen des Abfallrechts müssen bei Bieterauswahl und der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Das Vergaberecht bietet auch bei diesen Vergaben viele Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten. Aus dem politischen Raum kommt oft der Wunsch einer Rekommunalisierung. Wenn wettbewerbliche Verfahren durchgeführt werden, sind Eignungskriterien festzulegen und zu überprüfen und die Angebotswertung muss durch Vorgabe der Wertungskriterien vorbereitet werden. Dabei sind die Besonderheiten der Leistung und des Marktgeschehens zu berücksichtigen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vergabe von Entsorgungsleistungen – mit dem unerlässlichen Blick auf die vom Abfallrecht erzeugten Sachzwänge – wird Frau Dr. Prelle, Berliner Stadtreinigung, vorstellen. Frau Decking, RSAG AöR wird auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Rekommunalisierung und der Interkommunalen Zusammenarbeit eingehen und diese mit ihren Voraussetzungen und Konsequenzen darstellen. Das Vergaberecht hat sich im Abfallbereich in der Vergangenheit als „best practice“ durchgesetzt, diese Praxis wird jetzt durch § 23 Verpackungsgesetz aufgegriffen und für die Zukunft geregelt. Hierzu wird Herr Dr. Reffken, ALBA Group, Berlin, vortragen. Zu den Besonderheiten der Leistungsbeschreibung und der Vertragsdurchführung wird, mit technischem und wirtschaftlichem Schwerpunkt, Herr Zablonski von der TIM CONSULT GmbH, Mannheim, referieren. Herr Rechtsanwalt Dr. R. Lück, Köhler & Klett mbB, Köln, wird abschließend auf die Besonderheiten der Eignungsprüfung und der Angebotswertung eingehen.
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