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Vergaberechtliche Entscheidungen 2016 – EUGH, nationale Gerichte, Vergabekammern (Leipzig)

7. März 2017 von 08:00 17:00

Bei der Praxis des Vergaberechts geht es darum, bei einer konkreten Beschaffung und einem konkreten Angebot die abstrakt formulierten Regeln des Vergaberechts zu berücksichtigen. Wie diese Regeln zu verstehen sind, sagen verbindlich letztlich allein die vergaberechtlichen Entscheidungen der Gerichte und Vergabekammern. Jeder dort entschiedene Fall ist daher eine Möglichkeit, die eigene Anwendung des Vergaberechts zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzujustieren. Viele Entscheidungen betreffen noch das bis 18.04.2016 geltende Recht, lassen sich aber ohne Weiteres auf das neue Recht übertragen. Außerdem werden natürlich die durchaus zahlreichen Entscheidungen zum neuen Vergaberecht dargestellt, die erste wichtige Klarstellungen gebracht haben.

Den strukturierten Überblick über die 2016 ergangenen Entscheidungen bieten wie in den letzten Jahren Herr Wiedemann, OLG Naumburg, und Herr Fett, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste.

Nur für Webinare – Technische Hinweise:

Wir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.