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Beratung in Vergabeverfahren (Berlin)
29. Mai 2018 von 09:45 – 17:00
Die anwaltliche Beratung im Vergaberecht unterliegt eigenen Regeln.
Es fängt damit an, dass bereits die Mandatierung selber oft im Rahmen eines Vergabeverfahrens erkämpft werden muss. Wie werden solche Beschaffungen durchgeführt, wie gehen Auftraggeber dabei vor? Dies wird Herr Gärtner, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers vorstellen.
Bei dieser Beratung stehen Rechtsanwälte in Konkurrenz mit anderen Berufsgruppen. Was ist Rechtsanwälten vorbehalten, wieweit dürfen andere Berufsgruppen beraten? Hierzu wird Frau Rechtsanwältin Goldbrunner, Rechtsanwälte Kraus, Sienz & Partner, München, vortragen.
Zwei besonders vergaberechtlich komplexe Situationen sind der Vergleich in Nachprüfungsverfahren und die Fortsetzung eines nach einem Nachprüfungsverfahren zurückversetzten Vergabeverfahrens. Was ist dabei zu beachten? Die Möglichkeiten und Grenzen des Vergleichs wird Herr Dicks, Oberlandesgericht Düsseldorf a.D., erläutern. Zu den potentiellen Problemfeldern bei der Fortführung des zurückversetzten Nachprüfungsverfahrens wird Herr Rechtsanwalt Goede, Rembert Rechtsanwälte, München, vortragen.
Bei der Beratung des Auftraggebers ist auch immer zu berücksichtigen, ob er mit Zuwendungen arbeitet. Diese Zuwendungen sind oft mit vergaberechtlichen Auflagen verbunden, die im Vergabeverfahren zu beachten sind – aber auch die drohende Rückforderung dieser Zuwendungen wegen Vergabeverstößen ist ein wichtiges und interessantes Beratungsgebiet. Hierauf wird Herr Rechtsanwalt Pilarski, Investitions- und Förderbank Niedersachsen, Nienburg, eingehen.
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