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Die neue VOB/A (Göttingen)

24. Oktober 2019 von 09:30 17:00

Ende Januar wurde die neue VOB/A 2019 veröffentlicht, Abschnitt 1 ist schon im Bund und einigen Bundesländern anwendbar. Die neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind seit dem 18.07.2019 wegen der Änderungen von VgV und VSVgV zwingend anzuwenden.

Herr Reinhard Janssen, BMI, wird über die Entstehung der VOB/A 2019 berichten. Dabei wird er auf die wesentlichen Neuregelungen im Überblick und die hierfür relevanten Überlegungen eingehen. Herr Rechtsanwalt Malte Müller-Wrede, Müller-Wrede & Partner, Berlin, wird die neuen und angepassten Regelungen zu mehreren Hauptangeboten, zu Nebenangeboten sowie zu Wahlpositionen und Bedarfspositionen darstellen. Die geänderten Möglichkeiten des Eignungsnachweises, etwa durch den Verzicht auf die Vorlage, sind Gegenstand des Vortrages von Herrn Bernd Düsterdiek, DStGB. Bieter haben zukünftig beispielsweise die Möglichkeit, auf bereits bei der Vergabestelle vorhandene Unterlagen zu verweisen. Die aus Bietersicht zentralen Informationspflichten des Auftraggebers wurden in der VOB/A ebenfalls geändert, die Anforderung einer abschließenden Zusammenstellung der geforderten Nachweise und die (elektronischen) Bekanntmachungspflichten werden von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Günther Schalk, TOPJUS Rechtsanwälte Kupferschmid & Partner mbB, Schrobenhausen, vorgestellt. Die ganz neu gefassten Vorgaben für die Nachforderung von Unterlagen – neben erweiterten Nachforderungsmöglichkeiten der Verzicht auf eine feste Fristvorgabe – wird Herr Martin Freitag, Hauptverband der Deutschen Bauwirtschaft, Berlin, erläutern.

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage.

Nur für Webinare – Technische Hinweise:

Wir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich.

Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbits.

Sie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. 

Fragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen, ein Headset zu nutzen, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.